Hamburgisches Oberverwaltungsgericht entscheidet: Beschwerde zurückgewiesen.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht entscheidet: Beschwerde zurückgewiesen.

Vorerst weiter keine Verwendung personenbezogener Daten deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Facebook Ireland Ltd. (Facebook) die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer vorerst nicht auf der Grundlage der bisher abgeforderten Einwilligung erheben und speichern darf (5 Bs 93/17). Damit bestätigt es die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, das einen Eilantrag von Facebook gegen eine sofort vollziehbare Untersagungsverfügung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (Datenschutzbeauftragter) abgelehnt hatte (13 E 5912/16).

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