Bundesrat: Arbeitsmarkt schneller für Asylbewerber öffnen.

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf.

Berlin: (hib/STO). Asylbewerbern soll nach dem Wille den Bundesrates grundsätzlich bereits nach drei Monaten der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt eröffnet werden. Wie der Bundesrat in einem Gesetzentwurf „zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt“ (20/14729) ausführt, ist die Bundesrepublik „durch die unkontrollierte Zuwanderung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in allen Bereichen an ihrer Belastungsgrenze angelangt“. Gleichzeitig trügen Migranten als Menschen und als Fach- und Arbeitskräfte zur Vielfalt und zum Wohlstand des Landes bei.

Um Asylbewerbern frühzeitig gesellschaftliche Teilhabe durch Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen und einen weiteren Anstieg der finanziellen Belastungen durch Asylbewerberleistungen zu vermeiden, sei es neben wirksamen Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration notwendig, arbeitsfähige Asylbewerber möglichst frühzeitig in Arbeit zu bringen, heißt es in der Vorlage weiter. Neben dem Wunsch von Asylbewerbern, schnell am Arbeitsleben teilhaben zu dürfen, erwarte auch die Migrationsgesellschaft, „dass diejenigen, die in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen und Solidarität erfahren, arbeiten“.

Die Möglichkeit eines frühzeitigen Zugangs von Asylbewerbern zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen spielt damit laut Bundesrat eine zunehmend wichtigere Rolle. Damit den genannten Gesichtspunkten Rechnung getragen werde, solle Asylbewerbern grundsätzlich nach drei Monaten Zugang zum regulären Arbeitsmarkt eröffnet werden.

Nach der derzeitigen Rechtslage unterliegen Asylbewerber indes den Angaben zufolge – je nachdem, ob sie dazu verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen – für drei beziehungsweise sechs Monate einem absoluten Beschäftigungsverbot. Um das angestrebte Ziel zu erreichen, sei eine Änderung von Paragraf 61 des Asylgesetzes unumgänglich.

Weiterhin ausgeschlossen bleiben soll der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt laut Vorlage für diejenigen Asylbewerber, bei denen die Gesetzeslage „ein absolutes Beschäftigungsverbot vorsieht, weil sie das Asylrecht missbrauchen“. Dies betreffe vor allem Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und solche, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde.

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