Sozialministerin Köpping: »Damit Menschen auch in finanzieller Notlage nicht um ihre Existenz bangen müssen!«.
Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 unterstützt Sachsens Sozialministerin Köpping die Forderungen der Schuldnerberatungen, den gesetzlichen Schutz von Pfändungsschutzkonten (P-Konten) und den Zugang zu Basiskonten wirksamer durchzusetzen.
Sozialministerin Petra Köpping: »Das Pfändungsschutzkonto ist ein wichtiges Instrument der sozialen Sicherung. Menschen müssen auch in einer finanziellen Notlage Zugriff auf die Mittel haben, die für Miete, Strom, Lebensmittel oder Medikamente benötigt werden. Wenn gesetzliche Schutzvorschriften nicht konsequent umgesetzt werden, kann dies die Existenz der Betroffenen unmittelbar gefährden. Deshalb unterstützen wir die Forderung der Schuldnerberatungsverbände an den Bundesgesetzgeber nach klareren gesetzlichen Regelungen und einer wirksameren Durchsetzung bestehender Rechte.«
Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten. In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P Konto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung.
Trotz eindeutiger gesetzlicher Vorgaben gibt es regelmäßig Probleme bei der Umwandlung von Girokonten in P-Konten, verspätete Berücksichtigung von Freibeträgen oder blockierte Guthaben. Besonders problematisch sind unklare gesetzliche Regelungen beim Schutz bestimmter Sozialleistungen, beispielsweise von Wohngeld oder Unterhaltsvorschussleistungen. Dies führt häufig zu Verzögerungen, erhöhtem Verwaltungsaufwand und zusätzlicher Belastung für Betroffene.
Sozialministerin Köpping: »Die Frage ‚Wie komme ich an mein Geld?‘ gehört zu den häufigsten Anliegen in der Schuldnerberatung. Das darf nicht so bleiben, geht es bei den Betroffenen doch um deren existentielle Absicherung. Bundesweit einheitliche und verbindliche Standards für Kreditinstitute, eine bessere Schulung von Bankmitarbeitenden zur aktuellen Rechtslage, wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben – all das würde zur konsequenten Umsetzung des gesetzlichen Schutzauftrags beitragen.«
Zur Unterstützung von Betroffenen
haben das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Landesfachstelle für
Verbraucherinsolvenzberatung Sachsen bereits einen gemeinsamen
Informationsflyer zum Pfändungsschutzkonto veröffentlicht. Dieser informiert
verständlich über Rechte, Freibeträge und Handlungsmöglichkeiten im
Pfändungsfall:
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/42857
Hintergrund
Die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung wird jährlich von der
Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) durchgeführt. Ihr
gehören die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie weitere
Fachorganisationen der Schuldnerberatung an. Mit der Aktionswoche machen die
Verbände auf aktuelle Herausforderungen überschuldeter Menschen aufmerksam und
werben für Verbesserungen im Verbraucher- und Schuldnerschutz.
