Regelungen zum Brandenburg-Paket nichtig.
VfGBbg 22/23. Das Verfassungsgericht Brandenburg hat heute in dem Verfahren, das das sogenannte Brandenburg-Paket mit einem Umfang von zwei Milliarden Euro betrifft und zu dem am 17. Mai 2024 die mündliche Verhandlung stattgefunden hat, sein Urteil verkündet. Die Regelungen des Brandenburg-Pakets wurden für nichtig erklärt. Eine allgemeine Rückabwicklungspflicht folgt daraus aber nicht. Art. 103 Abs. […]
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