Bundesarbeitsgericht zur Berechnung einer tariflichen Überlastquote.
Die Auslegung eines Altersteilzeit-Tarifvertrags kann ergeben, dass Arbeitnehmer außerhalb des tariflichen Geltungsbereichs bei der Berechnung, ob eine sog. Überlastquote erfüllt ist, zu berücksichtigen sind. Die Parteien streiten über den Abschluss eines Altersteilzeitvertrags. Der Kläger ist seit April 1995 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Lebensmittelindustrie, beschäftigt. Er ist Mitglied der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Die Beklagte […]
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