Posttraumatische Belastungsstörung kann auch bei Leichenumbettern als „Wie-Berufskrankheit“ anzuerkennen sein.
Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 19/23 R). Der Kläger hatte als Leichenumbetter langjährig Weltkriegstote im In- und Ausland exhumiert und identifiziert. Die beklagte Berufsgenossenschaft sowie Sozial- und Landessozialgericht hatten es abgelehnt, eine Posttraumatische Belastungsstörung, die nicht in der Berufskrankheiten-Verordnung als Berufskrankheit gelistet ist, als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen. Die […]
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