Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche Zeitung.
BGH-Urteile vom 24. Februar 2026 – VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23. Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem ausländischen Staat keine äußerungsrechtlichen Abwehransprüche gegen inländische Medien zustehen. Er hat die Revisionen des Königreichs Marokko zurückgewiesen und die Berufungsurteile damit bestätigt. Sachverhalt: Der Kläger ist […]
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