Klauseln zu einem kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nicht unwirksam.
Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum sogenannten kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen genügen dem Erfordernis der Bezifferung. BGH-Urteil vom 18. März 2026 – IV ZR 184/24. Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die von einem Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen verwendeten Klauseln zu einem kapitalmarktabhängigen Stornoabzug […]
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