Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ auf.
Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 24. Juli 2023 ausgesprochene Verbot der Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ einschließlich ihrer regionalen Chapter „Bayern“, „Berlin“, „Brandenburg“, „Bremen“, „Franken“, „Mecklenburg“, „Pommern“, „Rheinland“, „Sachsen“, „Sarregau“, „Westfalen“, „Westwall“, „Württemberg“ sowie der „Crew 38“ als Teilorganisationen ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit heute verkündeten Urteilen entschieden. […]
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