Ehemaliger DAV-Präsident unterliegt beim Landessozialgericht in Potsdam.
Ehemaliger Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, unterfällt der Sozialversicherungspflicht. Der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) war mit dieser Tätigkeit abhängig beschäftigt und nicht ehrenamtlich tätig. Er war damit in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, so dass Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Urteil vom 9. Oktober […]
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