Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 17 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung umsonst?
Der Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt zwingend voraus, dass der Versicherte mindestens 35 Jahre lang gesetzlich rentenversichert war (sog. Wartezeit). Wer insgesamt sehr viel länger arbeitet (hier: 46 Jahre lang), aber einen Großteil der Zeit als Beamter versicherungsfrei war, kann daher trotz vergleichbarer „Lebensleistung“ keine solche Rente beanspruchen. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg […]
Weiterlesen →







