„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag ist eine Zäsur“.
Robra zum Urteil des BVerwG zum Rundfunkbeitrag. Zum gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Rundfunkbeitrag erklärt der Staatsminister von Sachsen-Anhalt Rainer Robra: „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag ist eine Zäsur. Mit ihr treten messbare und überprüfbare Indikatoren und Kriterien an die Stelle der wiederholt vorgetragenen Beteuerungen der Intendanten, die öffentlich-rechtlichen Programmangebote seien vielfältig und ausgewogen. […]
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