Verwaltungsgericht München: Bayerischer Verfassungsschutz darf die „AfD“ beobachten und hierüber die Öffentlichkeit informieren.
Das Verwaltungsgericht München hat mit heute verkündetem Urteil eine Klage des bayerischen Landesverbandes der Partei „Alternative für Deutschland“ („AfD“) gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV), abgewiesen. Danach darf das BayLfV die „AfD“ als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit hierüber informieren. Die 30. Kammer des Verwaltungsgerichts München kam aufgrund einer […]
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