Freispruch für Graffiti-Sprayer.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Graffiti-Künstler vom Vorwurf des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen und der Beleidigung zum Nachteil des Bayerischen Ministerpräsidenten freigesprochen. Das Amtsgericht Nürnberg hatte den Angeklagten wegen eines von ihm an einer Feldscheune angebrachten Graffitis mit Nazi-Symbolik in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt. Das Landgericht […]
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