Recht auf Löschung: Die allgemeine und unterschiedslose Speicherung biometrischer und genetischer Daten strafrechtlich verurteilter Personen bis zu ihrem Tod verstößt gegen das Unionsrecht.
Biometrische und genetische Daten aller Personen, die wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurden, dürfen Polizeibehörden nicht ohne weitere zeitliche Einschränkung bis zum Tod der betroffenen Person speichern. Auch wenn diese allgemeine und unterschiedslose Speicherung durch die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten oder die Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen gerechtfertigt ist, müssen die nationalen […]
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