Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Dyckerhoff AG nicht angemessen.
Mit Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 12.7.2013 schloss die Dyckerhoff AG ihre Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung aus. Die gewährte Abfindung war nicht angemessen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichtem Beschluss und erhöhte die Abfindung entsprechend um 4,92 € auf 52,08 € je Aktie. Im Jahr 2012 erreichte die damalige Mehrheitsaktionärin der […]
Weiterlesen →








