Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit: Zehn Jahre „Die Akte Rosenburg“.

Mit einer Veranstaltung in Berlin würdigte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) heute ein Jubiläum. Vor zehn Jahren, im Oktober 2016, ist der Abschlussbericht des sogenannten Rosenburg-Projekts erschienen: Eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zum Umgang des Bundesjustizministeriums (BMJ) mit seiner NS-Vergangenheit.

Unter Leitung des Historikers Manfred Görtemaker und des Juristen Christoph Safferling ist eine Kommission der Frage nachgegangen, wie das damalige BMJ in den 1950er- und 1960er-Jahren mit NS-belasteten Mitarbeitern umgegangen war – und welchen Einfluss die NS-Vergangenheit auf die Arbeit des BMJ hatte. Der fast 600-seitige Abschlussbericht – „Die Akte Rosenburg: Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit“ – zeigt unter anderem, dass das BMJ eine zentrale Rolle spielte, als 1968 zehntausende Strafverfahren gegen NS-Täter eingestellt wurden. Die Untersuchung war im Jahr 2012 durch das BMJ in Auftrag gegeben worden.

An der Veranstaltung zum zehnjährigen Jubiläum des Rosenburg-Projekts haben heute auch die damalige Bundesjustizministerin, Frau Ministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sowie die beiden wissenschaftlichen Leiter der Kommission teilgenommen.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt anlässlich des Gedenktages:
„Die nationalsozialistischen Menschheitsverbrechen wurden auch und gerade von Juristen vorbereitet, begangen, unterstützt und gerechtfertigt. Es gehört zu den bitteren historischen Wahrheiten über unser Land, dass viele dieser NS-Juristen auch in der frühen Bundesrepublik an wichtigen Schaltstellen saßen – nicht zuletzt im damaligen Bundesministerium der Justiz. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Rosenburg-Projekts haben mit der Untersuchung der Kontinuitäten zwischen NS-Diktatur und BMJ einen wichtigen Beitrag zur deutschen Erinnerungskultur geleistet.  

Zehn Jahre ist der Rosenburg-Bericht nun her. Dass wir das Jubiläum so ausdrücklich würdigen, hat gerade auch mit unserer Gegenwart zu tun. Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte stehen heute so stark unter Druck, wie das 2016, bei Veröffentlichung des Berichts, kaum abzusehen war. Umso wichtiger ist es, an die zentrale politische Botschaft des Rosenburg-Projekts zu erinnern: Rechtstaatlichkeit und Freiheit müssen immer wieder aufs Neue verteidigt werden – und dabei kommt es ganz entscheidend auf die Juristinnen und Juristen an. Ihre Verantwortung ist es, jeden Tag für die Werte unserer Verfassung einzutreten.“

Das Forschungsprojekt zum Umgang des BMJ mit seiner NS-Vergangenheit trägt seinen Namen nach dem historisch ersten Amtssitz des BMJ, der im Bonner Ortsteil Kessenich gelegenen „Rosenburg“. Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts stand die Frage, wie das Ministerium in der frühen Bundesrepublik mit der NS-Vergangenheit seiner Mitarbeiter umgegangen war und inwieweit in der NS-Zeit geprägte Denkweisen, Arbeitsabläufe und rechtliche Vorstellungen die ministerielle Arbeit beeinflussten. Außerdem untersuchte die Kommission den Umgang des Ministeriums mit der Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit dem Holocaust sowie mit Amnestie und Verjährung.

Der im Oktober vorgelegte Abschlussbericht zeigt: Im BMJ waren zwischen 1949 und 1973 zahlreiche Juristinnen und Juristen tätig, die bereits im Reichsjustizministerium oder in der Justiz der NS-Diktatur gearbeitet hatten und tief in das Unrecht jener Zeit verstrickt waren. Mehr als die Hälfte aller Führungskräfte waren ehemalige NSDAP-Mitarbeiter, jeder fünfte war Mitglied der SA. Dies beeinflusste die Justizpolitik der jungen Bundesrepublik in wichtigen Bereichen. Viele Gesetze wurden nur sehr oberflächlich entnazifiziert und auch die Diskriminierung einstiger Opfer wie Homosexuelle oder Sinti und Roma wurde fortgesetzt. NS-Verbrecher wurden dagegen jahrzehntelang kaum verfolgt und profitierten von Amnestien und Verjährungsbestimmungen.

Seit der Veröffentlichung von „Die Akte Rosenburg“ hat das BMJ(V) seine Auseinandersetzung mit seiner NS-Vergangenheit fortgesetzt. Eine Ausstellung zu dem Rosenburg-Projekt war seither an vielen Orten im In- und Ausland zu Gast – unter anderem auch in Israel und den Vereinigten Staaten von Amerika sowie an vielen inländischen Universitäten und Gerichten. Das BMJV hat darüber hinaus in zahlreichen Veranstaltungen den Zusammenhang zwischen NS-Diktatur und dem Recht der Bundesrepublik weiter thematisiert.

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