„Das Gericht hat zudem ausdrücklich festgestellt, dass der Gesetzgeber die Sperrklausel senken kann“.

Katina Schubert, Bundesgeschäftsführerin der Partei Die Linke, begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Bundesregierung:

»Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Beschwerde gegen die Wahlrechtsreform in wichtigen Punkten gefolgt ist und die Grundmandatsklausel weiterhin Bestand haben wird. Die heutige Entscheidung stärkt die Vielfalt der politischen Repräsentation im Bundestag und stellt sicher, dass möglichst viele Stimmen berücksichtigt werden.
Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Regierungsparteien und deren Versuch, mit der Reform politische Konkurrenz im Bundestag auszuschalten. Das zeigt uns aber auch, wie sehr wir die Regierung im Bundestag nerven, sodass sie uns mit der geplanten Abschaffung der Grundmandatsklausel aus dem Bundestag kegeln wollte. Doch politischen Streit löst man in einer Demokratie nicht mit verfassungswidrigen Reformen!
Das Gericht hat zudem ausdrücklich festgestellt, dass der Gesetzgeber die Sperrklausel senken kann. Das begrüßen wir ausdrücklich, schließlich ist die Absenkung der Hürde der beste Weg sicherzustellen, dass keine Stimmen verloren gehen und sich möglichst viele Wählerinnen und Wähler in unserem politischen System vertreten fühlen.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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