Katina Schubert, Bundesgeschäftsführerin der Partei Die Linke, begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Bundesregierung:
»Ich freue mich, dass das
Bundesverfassungsgericht unserer Beschwerde gegen die Wahlrechtsreform in
wichtigen Punkten gefolgt ist und die Grundmandatsklausel weiterhin Bestand
haben wird. Die heutige Entscheidung stärkt die Vielfalt der politischen
Repräsentation im Bundestag und stellt sicher, dass möglichst viele Stimmen berücksichtigt
werden.
Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Regierungsparteien und deren
Versuch, mit der Reform politische Konkurrenz im Bundestag auszuschalten. Das
zeigt uns aber auch, wie sehr wir die Regierung im Bundestag nerven, sodass sie
uns mit der geplanten Abschaffung der Grundmandatsklausel aus dem Bundestag
kegeln wollte. Doch politischen Streit löst man in einer Demokratie nicht mit
verfassungswidrigen Reformen!
Das Gericht hat zudem ausdrücklich festgestellt, dass der Gesetzgeber die
Sperrklausel senken kann. Das begrüßen wir ausdrücklich, schließlich ist die
Absenkung der Hürde der beste Weg sicherzustellen, dass keine Stimmen verloren
gehen und sich möglichst viele Wählerinnen und Wähler in unserem politischen
System vertreten fühlen.“
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin