Vorzeitiges Bekanntwerden der schriftlichen Urteilsgründe in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“.

Am heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“ (Aktenzeichen 2 BvF 1/23 u.a.) verkündet (vgl. Pressemitteilung Nr. 64/2024 vom 30. Juli 2024). Das Bundesverfassungsgericht bedauert, dass offenbar bereits am gestrigen Tag eine Version der schriftlichen Urteilsgründe vorübergehend über das Internet öffentlich zugänglich war. Es gibt derzeit Anhaltspunkte dafür, dass dies eine technische Ursache hatte. Der Direktor beim Bundesverfassungsgericht ist damit beauftragt, die genauen Umstände aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die einen solchen Fall in Zukunft verhindern.

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