DDR-„Zwangsdoping“-Opfer sollten gesetzlich rehabilitiert werden.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor dem Bundesrat: „M-V beantragt die Aufnahme ins zu ändernde Rehabilitationsgesetz.“

„Am Freitag wird der Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR im Bundesrat aufgerufen. Mecklenburg-Vorpommern stimmt dem Vorhaben prinzipiell zu, da es eine ganze Reihe wichtiger Verbesserungen bei der Anerkennung des ertragenen Leids durch die SED-Diktatur beinhaltet. Ein wichtiger Punkt fehlt noch: Die Rehabilitierung von Menschen, die zu DDR-Zeiten vom Zwangsdoping betroffen waren. Diesen Antrag auf Ergänzung wird Mecklenburg-Vorpommern am Freitag in den Bundesrat einbringen“, stellt Mecklen-Vorpommerns Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt klar.

„Uns läuft die Zeit davon. Je mehr Jahre verstreichen, desto weniger Menschen kann eine symbolische Wiedergutmachung im Form einer Rehabilitierung zuteil werden. Daher war es gut, dass die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister geschlossen dem Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern gefolgt ist, mit dem der  Bundesminister der Justiz bereits um Prüfung gebeten worden war. Leider ist das DDR-Zwangsdoping bislang nicht berücksichtigt worden mit der Begründung, dass es sich hier nicht um politische Verfolgung handele, der Voraussetzung für die gesetzliche Berücksichtigung. An der Stelle widerspreche ich entschieden. Denn es liegt nahe, dass es sich bei Fällen des Zwangsdopings um gravierende Unrechtsfälle handelt. Wenn man sich vor Augen führt, dass schon Kindern und Jugendlichen Doping-Gift verabreicht wurde und dies zu dem Zweck geschah, das Ansehen der DDR in der Welt zu steigern, ist für mich ein klarer Unrechtseingriff in die Selbstbestimmtheit des Menschen. Betroffene wurden zu bloßen Objekten staatlichen Handelns gemacht. Dies führte häufig zu schweren Gesundheitsschädigungen. Vor diesem Hintergrund soll noch einmal geprüft werden, ob eine Gesetzesänderung es ermöglicht, Betroffene des DDR-‚Zwangsdopings‘ ebenfalls zu rehabilitieren“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.
->Bundesrat-Drucksache 390/24

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*