BVerfG - Beschluss vom 21. September 2024 – 1 BvQ 57/24.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) war gegen die einstweilige Anordnung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18.09.2024, im Landesfernsehprogramm am 22. und 23. September 2024 die (voraussichtlichen) Wahlergebnisse der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei) in allen Ergebnispräsentationen zur brandenburgischen Landtagswahl auszuweisen, sofern sie gemäß der jeweils präsentierten Prognose bzw. Hochrechnung bzw. dem vorläufigen amtlichen Endergebnis mindestens zwei Prozent erreicht und dadurch insgesamt nicht mehr als zehn Landeslisten gesondert ausgewiesen werden müssen, nun ebenfalls mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich.
Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden.
Hier geht’s zum Beschluss: