FDP will den Solidaritätszuschlag abschaffen.

Aufhebung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Die FDP-Fraktion will, dass der Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2020 nicht mehr erhoben wird. Einen dazu vorgelegten Gesetzentwurf zur Aufhebung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 (19/1038) hat der Bundestag am Freitag, 16. März 2018, erstmals beraten und nach 45-minütiger Debatte zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

„Verstoß gegen das Grundgesetz“

Nach Ansicht der Liberalen ist den Bürgern bei der Einführung des Solidaritätszuschlages versprochen worden, dieser werde nur befristet erhoben, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Das Solidaritätszuschlaggesetz sei 1995 mit der Begründung erlassen worden, dieses „finanzielle Opfer“ sei zur Finanzierung der Vollendung der Einheit unausweichlich. Mittelfristig sei aber eine Überprüfung zugesagt worden.

„Der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II läuft 2019 aus, sodass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt“, begründet die FDP-Fraktion ihren Vorstoß. Der Fortbestand des „Sonderopfers Soli“ stelle auch einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar, da er als sogenannte Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen erhoben werden dürfe. (hau/16.03.2018)

Zu den Soli-Äußerungen des sächsischen Ministerpräsidenten Kretschmer erklärte heute, 9. Juli 2018, der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Florian Toncar:

„Die Äußerungen von Ministerpräsident Kretschmer zum Soli sind entlarvend. Der Soli ist mitnichten ‚eine Steuer wie jede andere‘, sondern ein Ausnahmeinstrument, das für die besonderen Herausforderungen der Wiedervereinigung eingeführt wurde. Er darf mit dem Ende des Solidarpaktes II im Jahr 2019 nicht länger erhoben werden. Mit Blick darauf, dass Bund, Länder und Kommunen bis zum Jahr 2022 mit über 63 Milliarden Euro Mehreinnahmen rechnen können, darf es jetzt keine Ausreden mehr geben: Der Solidaritätszuschlag und auch die kalte Progression gehören abgeschafft. Wer die Bürger jetzt nicht entlastet, sollte zugeben, dass er das überhaupt nicht will.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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