Die Bundesanwaltschaft hat heute (30. September 2026) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 14. September 2026 den in Kuwait geborenen Nuri A. im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen) durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) betätigt zu haben.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Nuri A. schloss sich spätestens im Januar 2016 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Bis ins Frühjahr 2017 war er als Kämpfer in verschiedenen Einheiten der Organisation eingesetzt.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnete und in Vollzug setzte.
