Die Bundesanwaltschaft hat heute Morgen (19. August 2026) auf Grund eines Europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 3. Juni 2024 den ukrainischen Staatsangehörigen Vladimir Z. in Pula (Kroatien) durch die dortige Polizeidirektion, koordiniert von der Generalpolizeidirektion Zagreb, festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 StGB), der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 StGB) sowie der Zerstörung von Bauwerken (§ 305 Abs. 1 StGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Vladimir Z. ist ausgebildeter Taucher. Er gehörte zu einer Gruppe von Personen um den gesondert verfolgten Serhii K., die im September 2022 nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Gasleitungen „Nord Stream 1“ und „Nord Stream 2“ platzierte. Der Beschuldigte beteiligte sich an den dazu erforderlichen Tauchgängen. Für den Transport nutzten er und seine Mittäter eine Segelyacht, die von Rostock aus startete. Die Yacht war zuvor mit Hilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022 und verursachten schwere Schäden an beiden Pipelines.
Der Beschuldigte soll nach einer Überstellung aus Kroatien dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.
Gegen den gesondert verfolgten Serhii K. hat die Bundesanwaltschaft am 30. Juni 2026 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg Anklage erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 41 vom 2. Juli 2026).
