Die Bundesanwaltschaft hat heute (1. Juli 2026) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 2026 in Hessen (Main-Kinzig-Kreis) den deutschen und ruandischen Staatsangehörigen Innocent S. durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist als Mittäter des Verbrechens des Völkermordes und Mordes in fünfundzwanzig Fällen dringend verdächtig (§ 220a Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F., § 211 Abs. 2, § 25 Abs. 2 StGB).
Im
Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Von Anfang April bis Anfang Juli1994 kam es in Ruanda zu flächendeckenden
Tötungen von Angehörigen der Bevölkerungsminderheit der Tutsi durch die
Bevölkerungsmehrheit der Hutu. Dabei starben schätzungsweise zwischen 500.000
und 1.000.000 Menschen. Orchestriert wurde der Völkermord von Personen, die
unter anderem dem damaligen Regierungsapparat, der Armee, der Nationalpolizei
und der Verwaltung in Ruanda angehörten.
Innocent S. war zu jener Zeit Assistent des Bürgermeisters von Kayove, einer
Kommune im Nordwesten Ruandas in der Präfektur Gisenyi. In dieser Funktion
ordnete er zu fünf verschiedenen Gelegenheiten die Ermordung von insgesamt 25
Tutsi an. Bereits im Vorfeld hatte er seine Autorität genutzt, um zur
Vernichtung von Tutsi in seiner Gemeinde anzustacheln, und entsprechende
Todeslisten anlegen lassen. In einem Fall beteiligte sich der Beschuldigte
eigenhändig an der Ermordung eines Mannes, dem er mit einem Messer in die Brust
schnitt.
Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.
