Festnahme wegen versuchter Gründung einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Die Bundesanwaltschaft hat heute (17. September 2026) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. September 2026 den irakischen Staatsangehörigen Gailan Al-M. im Landkreis Barnim (Brandenburg) durch Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei festnehmen lassen.  

Der Beschuldigte ist der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1, §§ 22, 23 StGB) dringend verdächtig. In diesem Zusammenhang werden ihm auch die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 2 StGB) und ein Verstoß gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG) vorgeworfen.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Gailan Al-M. teilt die radikal-islamistische Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Im Frühjahr 2025 plante er, mit weiteren Personen Anschläge in Deutschland gegen aus seiner Sicht Ungläubige zu begehen. Zu diesem Zweck hatte er sich bereits eine Schusswaffe beschafft und eine Kirche in Bremen ausgekundschaftet. Diese sollte nach seiner Vorstellung das erste Anschlagsziel der Gruppe sein. Gailan Al-M. konnte für seine Pläne eine noch unbekannte Person gewinnen. Das Anwerben weiterer Personen scheiterte.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

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