Festnahme wegen versuchter Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Die Bundesanwaltschaft hat am Freitagabend (23. Oktober 2026) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. Juni 2025 den deutschen Staatsangehörigen Joshua W. bei seiner Einreise am Flughafen Frankfurt am Main durch Beamte des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei und des Landeskriminalamtes Berlin festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist der versuchten Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1, §§ 22, 23 StGB) sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2a StGB) dringend verdächtig, wobei er als Heranwachsender gehandelt haben soll (§ 105 JGG).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Joshua W. ist Anhänger der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Im Januar 2025 flog er von Berlin nach Äthiopien, um sich sodann nach Somalia zu begeben. Dort wollte er sich dem IS anschließen und für Anschläge auf vermeintlich Ungläubige militärisch ausbilden lassen. Als der Grenzübertritt nach Somalia scheiterte, änderte der Beschuldigte seine Pläne und reiste für einen Anschluss an die Vereinigung nach Pakistan. Dort wurde er im Februar 2025 festgenommen.

Joshua W. wurde am Samstag (24. Oktober 2026) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

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