Gemeinsame Erklärung der Außenminister von Frankreich und Deutschland zum Fall Nawalny.

Zum Fall Alexej Nawalny erklärten Bundesaußenminister Heiko Maas und sein französischer Amtskollege Jean-Yves Le Drian heute gemeinsam:

„Frankreich und Deutschland bekräftigen, dass sie die Vergiftung von Alexej Nawalny auf russischem Hoheitsgebiet durch Einsatz eines militärischen Nervenkampfstoffs der von Russland entwickelten Nowitschok-Gruppe in aller Schärfe verurteilen. Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) hat die Befunde unserer beiden Länder gestern bestätigt.

Wie in unserer gemeinsamen Erklärung am 4. September betont, untergräbt dieser grausame Mordversuch die grundlegenden Prinzipien von Demokratie und Pluralismus. Zudem ist er ein weiterer schockierender Fall des Einsatzes einer Chemiewaffe, zwei Jahre nachdem am 4. März 2018 eine ähnliche Waffe von Russland auf britischem Hoheitsgebiet, in Salisbury, eingesetzt worden war.

Ein Mordversuch hat auf russischem Boden stattgefunden; er richtete sich gegen einen russischen Oppositionellen und wurde mit einem von Russland entwickelten militärischen Nervenkampfstoff verübt.

In Anbetracht dieser Umstände haben Frankreich und Deutschland Russland wiederholt aufgefordert, die Umstände dieses Verbrechens vollständig aufzuklären und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Bislang ist von Russland keine glaubhafte Erklärung geliefert worden. Daher sind wir der Ansicht, dass es keine andere plausible Erklärung für die Vergiftung von Herrn Nawalny gibt als eine russische Beteiligung und Verantwortung.

Frankreich und Deutschland werden die notwendigen Schlüsse aus diesen Tatsachen ziehen und ihren europäischen Partnern Vorschläge für zusätzliche Sanktionen unterbreiten. Die Vorschläge werden auf Einzelpersonen abzielen, die aufgrund ihrer offiziellen Funktion als verantwortlich für dieses Verbrechen und den Bruch internationaler Rechtsnormen gelten, sowie auf eine Einrichtung, die in das Nowitschok-Programm eingebunden ist.

Frankreich und Deutschland stehen weiterhin mit ihren Partnern in Kontakt, um über weitere Maßnahmen als Antwort auf diese Verletzung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) zu entscheiden.

Die Regierungen von Frankreich und Deutschland bringen gegenüber Herrn Nawalny und seiner Familie erneut ihre uneingeschränkte Solidarität zum Ausdruck und übermitteln ihm beste Wünsche für eine baldige Genesung.“

Sanktionen gegen Verantwortliche der Putin-Nomenklatura verhängen.


„Giftstoff Nowitschok konnte nur mit Hilfe der russischen Regierung beschafft werden“.

Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) hat bestätigt, dass der russische Oppositionelle Alexej Nawalny mit dem Nervengift Nowitschok vergiftet wurde. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt:

„Nach der Bestätigung durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) gibt es keinen Zweifel mehr, dass der russische Oppositionelle Alexej Nawalny mit dem Nervengift Nowitschok vergiftet wurde. Dieser Giftstoff stammt aus hochspezialisierten Laboren. Er konnte nur mit Hilfe der russischen Regierung beschafft und hergestellt werden.

Die Vergiftung Nawalnys ist nur das jüngste Beispiel von Vergiftungen russischer Staatsbürger, die sich gegen das System Putin gestellt haben. Sergej Skripal, Wladimir Kara-Mursa, Alexander Litwinenko und Pjotr Wersilow sind weitere Opfer. Sie stehen neben dem Todesopfer des Tiergartenmordes, Selimchan Changoschwili, neben Boris Nemzow, Anna Politkowskaja, Natalia Estemirowa, Sergej Magnizki oder Boris Beresowski, die ihre Gegnerschaft zur herrschenden Kremldynastie mit dem Leben bezahlen mussten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet von der Europäischen Union angesichts der zweifelsfreien Tatsachen im Fall Nawalny eine geschlossene Position gegenüber Russland, die auch weitere Sanktionsschritte nicht ausschließt. Dabei erscheint es am wirksamsten, das enorme ausländische Vermögen der Putin-Nomenklatura einzufrieren. Jeglicher Giftgaseinsatz wird geächtet, weil er gegen geltende Normen der internationalen Staatengemeinschaft verstößt. Für die Verantwortlichen darf ein solcher Verstoß nicht folgenlos bleiben.

Vom ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder erwartet die Unionsfraktion, dass er sich ernsthaft mit dem Vorwurf einer einseitigen Parteinahme in dieser Frage auseinandersetzt, der von vielen Seiten vorgetragen wird. Das Deutschlandbild im Ausland wird auch vom Verhalten ausgeschiedener Bundeskanzler geprägt. Diese haben nach dem Ende ihres Amtes weiterhin die moralische Pflicht, dem Ansehen Deutschlands nicht zu schaden.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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