Die Europäische Kommission hat die Visumbefreiung für Inhaber georgischer Diplomaten-, Dienst- und Amtspässe ausgesetzt. Georgische Diplomaten und Beamte müssen nun für die Einreise in den Schengen-Raum im Besitz eines Visums sein. Die Entscheidung ist eine Reaktion auf die vorsätzliche und anhaltende Verletzung der Verpflichtungen, die Georgien im Rahmen seiner Visumbefreiung mit Blick auf Demokratie und Grundrechte eingegangen ist. Der Beschluss folgt auf die Zustimmung der Mitgliedstaaten. Es ist das erste Mal, dass der neue verstärkte Visa-Aussetzungsmechanismus angewendet wird.
Verstöße gegen Grundrechte.
Ziel der Visaliberalisierung ist es, zwischenmenschliche Kontakte zu fördern und gemeinsame Werte wie die Achtung der Menschenrechte und demokratische Grundsätze zu stärken. Die Maßnahmen der georgischen Behörden seit Oktober 2024, darunter das harte Vorgehen gegen Demonstranten, Oppositionspolitiker und unabhängige Medien, haben sich negativ auf die Lage in Georgien ausgewirkt und zu Verstößen gegen mehrere Grundrechte und internationale Rechtsnormen geführt.
Keine Anpassung an EU-Visapolitik
Georgien hat sich außerdem geweigert, sich der EU-Visapolitik anzupassen. Die ist eine wesentliche Voraussetzung für die Beibehaltung der Visumfreiheit. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Maßnahmen der georgischen Behörden die Grundsätze untergraben, auf denen die Visaliberalisierung beruht.
Leitlinien für die Konsulate und Grenzschutzbeamten
Die Kommission hat Leitlinien für die Konsulate und Grenzschutzbeamten der Mitgliedstaaten verabschiedet, um sie bei der Umsetzung der Aussetzung der Visumbefreiung zu unterstützen. Die Leitlinien empfehlen eine verstärkte Kontrolle aller georgischen Staatsangehörigen, die die Außengrenzen der EU überschreiten.
Nächste Schritte
Die vorübergehende Aussetzung tritt heute in Kraft und gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten bis zum 6. März 2027. Sollten die georgischen Behörden die Probleme im Bereich der Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit nicht angehen, kann die Kommission die Aussetzung um bis zu 24 Monate verlängern. Die Kommission kann auch beschließen, die Maßnahme auf alle georgischen Staatsbürger auszuweiten. Während dieser Zeit ist es Aufgabe der georgischen Behörden, Abhilfe zu schaffen. Die Kommission fordert die georgischen Behörden nachdrücklich auf, sich konstruktiv an diesem Prozess zu beteiligen.
