Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben eine politische Einigung über zwei Verordnungen zur Umsetzung des Handelsabkommens zwischen der EU und den USA erzielt.Die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung mit der sichergestellt wird, dass die wichtigsten Ziele der Gemeinsamen Erklärung EU-USA vom 21. August 2025 erreicht werden. Konkret geht es um die Verordnungen zur Abschaffung der Zölle auf alle US-Industriegüter und zur Gewährung eines präferenziellen Marktzugangs für bestimmte US-amerikanische Agrar- und Meeresfrüchteerzeugnisse im Einklang mit den in der Gemeinsamen Erklärung eingegangenen Verpflichtungen der EU. Die vereinbarten endgültigen Texte werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat in den kommenden Wochen zur förmlichen Annahme vorgelegt, damit sie rasch in Kraft treten können.
Liberalisierter Marktzugang für US-Ausfuhren
Der liberalisierte Marktzugang, der den US-Ausfuhren durch die Verordnungen gewährt wird, wird sicherstellen, dass die von der EU-Industrie und den Verbrauchern benötigten Waren billiger und leichter verfügbar sind, ohne die Empfindlichkeiten der EU zu beeinträchtigen.
Schutzklausel für mögliche Handelsstörungen
Gleichzeitig bieten die Verordnungen im Einklang mit der üblichen Praxis in EU-Handelsabkommen der Industrie der EU durch eine Schutzklausel starke Garantien gegen mögliche Handelsstörungen. Eine regelmäßige Überwachung der Handelsströme wird es ermöglichen, im Falle eines schädigenden oder potenziell schädigenden Anstiegs der Ausfuhren aus den USA rasch zu handeln.
Aussetzung der Zollzugeständnisse möglich
Die Verordnungen geben der EU auch die erforderlichen Instrumente an die Hand, um die in der Gemeinsamen Erklärung EU-USA eingegangenen Verpflichtungen durchzusetzen. Unter genau festgelegten Umständen würden die Verordnungen es der EU ermöglichen, zu reagieren, indem sie ihre Zollzugeständnisse ganz oder teilweise aussetzt.
Förderung des transatlantischen Handels
Mit der Einigung wird sichergestellt, dass die Aufrechterhaltung eines stabilen, fairen, berechenbaren und für beide Seiten vorteilhaften transatlantischen Handels und transatlantischer Investitionen erreicht wird. Zudem wird der Weg zur Förderung des transatlantischen Handels geebnet, indem weitere Bereiche zur Senkung der Zölle für EU-Ausfuhren ausgelotet werden.
Nächste Schritte
Die vereinbarten Verordnungstexte werden nun in den kommenden Wochen vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen, um ihr rasches Inkrafttreten zu gewährleisten.
Nach der Genehmigung würde der liberalisierte Marktzugang bis Ende 2029 bestehen, mit der Möglichkeit einer weiteren Ausweitung.
Hintergrund
Die transatlantische Partnerschaft ist die bedeutendste bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung der Welt. Der Handel zwischen der EU und den USA mit Waren und Dienstleistungen hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt und lag 2025 bei über 1,8 Billionen Euro, wobei der Handel mit Waren 911 Milliarden Euro und der Handel mit Dienstleistungen 865 Milliarden Euro betrug. Güter und Dienstleistungen im Wert von über 4,9 Milliarden Euro überqueren täglich den Atlantik. Diese tiefe und umfassende Partnerschaft wird durch gegenseitige Investitionen untermauert. Im Jahr 2024 lag der Gesamtbestand an Investitionen von Unternehmen aus der EU und den USA auf den Märkten der jeweils anderen Seite über 4,8 Billionen Euro.
Kommissionspräsidentin von der Leyen und US-Präsident Trump einigten sich im Juli 2025 auf die wichtigsten Parameter des Abkommens zwischen der EU und den USA, die später in der Gemeinsamen Erklärung EU-USA vom 21. August 2025 zum Ausdruck kommen, die die Grundlage für eine weitere handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA bildet.
Die USA verpflichteten sich, für die meisten EU-Ausfuhren, einschließlich Autos und Autoteile, eine maximale Zollobergrenze von 15 Prozent beizubehalten und Ausnahmen von zusätzlichen Zöllen für eine Reihe wichtiger Produktgruppen wie nicht verfügbare natürliche Ressourcen, Flugzeuge und Teile sowie Generika vorzusehen. Im Gegenzug verpflichtete sich die EU, Zölle auf alle Industriegüter abzuschaffen und den Marktzugang für bestimmte nicht sensible Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse zu verbessern.
Die Partner einigten sich auch darauf, weiterhin zusammenzuarbeiten, um die Zölle auf mehr Produkte weiter zu senken, nichttarifäre Handelshemmnisse zu beseitigen, bei der wirtschaftlichen Sicherheit und bei kritischen Mineralien zusammenzuarbeiten und die weltweiten Überkapazitäten im Stahlsektor anzugehen.
