Kritik von Bündnis 90/Die Grünen: Bundesjustizminister Maas hat den Konflikt mit Facebook und Co. jahrelang gescheut.
Soziale Netzwerke löschten nach wie vor zu wenig strafbare Inhalte, die ihnen von Nutzerinnen und Nutzern gemeldet werden. Das geht aus einem Monitoring hervor, das Jugendschutz.net – das länderübergreifende Kompetenzzentrum für Jugendschutz im Internet – im Januar und Februar durchgeführt hat.
Dieses Monitoring wird vom Bundesfamilienministerium und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert. Es ist der zweite Test dieser Art, der untersucht, wie schnell die Plattformen auf Beschwerden reagieren und ob sie die gemeldeten Beiträge löschen. Ein erster Test hatte im Juli und August 2016 stattgefunden.
Die aktuelle Erhebung habe ergeben, dass Facebook 39 % der von Nutzerinnen und Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte löscht oder sperrt. Das sind 7 Prozentpunkte weniger als beim ersten Test. Danach wurden nur 33 % binnen 24 Stunden nach der Beschwerde gelöscht. Bei Twitter hätte auch weiterhin lediglich eine von hundert Nutzermeldungen zur Löschung geführt. In keinem Fall sei die Löschung binnen 24 Stunden erfolgt. Im Vergleich zum ersten Test deutlich verbessert habe sich YouTube. Hier liege die Löschquote der von Nutzern gemeldeten strafbaren Beiträge bei 90 %. Bei 82 % erfolgte die Löschung binnen 24 Stunden nach der Meldung.
„Für strafbare Hetze und Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße. Facebook und Twitter haben die Chance nicht genutzt, ihre Löschpraxis zu verbessern. Es werden weiter zu wenige strafbare Kommentare gelöscht. Und sie werden nicht schnell genug gelöscht. Das größte Problem ist und bleibt, dass die Netzwerke die Beschwerden ihrer eigenen Nutzer nicht ernst genug nehmen. Dass es besser geht, zeigt Google mit der Plattform Youtube. Daher ist jetzt klar: Wir müssen den Druck auf die sozialen Netzwerke weiter erhöhen. Um die Unternehmen bei der Löschung strafbarer Inhalte noch stärker in die Pflicht zu nehmen, brauchen wir gesetzliche Regelungen“, so Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas.
Bundesjugendministerin Manuela Schwesig:
„Hass und Hetze gefährden den Zusammenhalt in unserem Land, sind Gift für unsere Gesellschaft. Auch im Netz müssen wir mit aller Konsequenz dagegen vorgehen. Dazu gehört auch, dass die Betreiber von Internetdiensten und Plattformen strafbare Hassbotschaften schneller löschen – ohne Wenn und Aber. Es zeigt sich aber, dass hier insgesamt immer noch zu wenig passiert. Und dass mehr geht, beweist Youtube. Es kann nicht sein, dass Unternehmen mit ihren sozialen Netzwerken riesige Gewinne einfahren und sich zugleich bei der Bekämpfung von Hassbotschaften aus der Verantwortung stehlen.“
Gut funktionierende Beschwerdemechanismen auf reichweitenstarken Social-Web-Plattformen sind wichtige Instrumente eines zeitgemäßen Jugendmedienschutzes. Sie werden benötigt, damit User Plattformbetreiber beispielsweise über strafbare Hassbotschaften, sexuelle Belästigungen oder Cybermobbing in Kenntnis setzen und damit zum Handeln verpflichten können. jugendschutz.net dokumentiert seit 2008 die Reaktionen und Maßnahmen globaler Video- und Kommunikationsplattformen bei Hinweisen auf Verstöße. Das von BMFSFJ und BMJV geförderte Monitoring hat erstmals eine systematische themenspezifische Auswertung der Meldemechanismen der reichweitenstärksten Plattformen ermöglicht.
Hatespeech: Maas‘ späte Kehrtwende reicht nicht aus
Zu den Vorschlägen des Bundesjustizministers zur verbesserten Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:
„Jahrelang hat Bundesjustizminister Maas den Konflikt mit Facebook und Co. gescheut und allein auf schöne PR-Aktionen gegen Hetze und Hass im Netz gesetzt. Immer noch machen sich milliardenschwere Internetkonzerne bei ihrer rechtlichen Verantwortung für die eigenen Angebote ganz klein. Eindeutig strafbare Inhalte löschen sie in intransparenten Verfahren zu spät oder auch gar nicht.
Klare und konsequent sanktionierte Gesetzesregeln für ein besseres Melde- und Löschverfahren sind lange überfällig. Denn ohne Druck werden die Unternehmen weiterhin zu wenig tun, darauf haben wir immer wieder hingewiesen. Bei bereits festgestellter Rechtswidrigkeit muss umgehend und in offensichtlichen Fällen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden.
Daneben braucht es aber auch besser ausgestattete und qualifizierte Strafverfolgungsbehörden, sonst werden weiterhin zu viele Strafverfahren eingestellt werden. Daran ändern auch die neuen Vorschläge nichts.
Zudem fehlt es der Bundesregierung vor lauter Kleinprojekterei an einer gezielten Strategie für Prävention und Medienkompetenz gegen Hetze und Hass im Netz. Das erfordert einen umfassenden Ansatz, der die Verantwortung der Plattformbetreiber, aber auch die gesamtgesellschaftliche Debattenkultur aufgreift.
Maas späte Kehrtwende nützt allerdings nichts, wenn sie im Kabinett verendet. Nach der Vollbremsung durch die Ministerkollegin Brigitte Zypries bleibt abzuwarten, ob nach der Ressortabstimmung noch ein effektiver Gesetzentwurf vor Ende der Wahlperiode übrig bleibt.“
Gesetzentwurf des Bundesjustizministers – eine gute Grundlage für verbesserte Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken
Der von Bundesjustizminister Heiko Maas heute vorgelegte Gesetzentwurf (Regelungsvorschlag) zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, wurde von der SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Auf dieser Grundlage könne die Koalition noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesvorschlag auf den Weg bringen, erklärten Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher, Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher und Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:
Im Einzelnen:
„Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken zielt darauf, Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen. Dazu zählen beispielsweise Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Bedrohung.
Vorgegeben werden mit dem Gesetzentwurf verbindliche Standards für ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement. So werden die Betreiber sozialer Netzwerke verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte spätestens 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren, in komplizierten Fällen soll spätestens binnen sieben7 Tagen entschieden werden. Hierzu müssen sie ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anbieten und die Beschwerden unverzüglich zur Kenntnis nehmen sowie auf strafrechtliche Relevanz prüfen. Die Verpflichtung zur Löschung oder Sperrung bezieht sich auch auf sämtliche auf der Plattform befindlichen Kopien des strafbaren Inhalts. Zum Umgang mit Beschwerden über strafbare Inhalte auf ihren Plattformen müssen soziale Netzwerke künftig öffentlich Bericht erstatten. Schließlich sieht der Entwurf vor, dass Anbieter von sozialen Netzwerken einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten vorhalten müssen. Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtungen werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.
Damit greift der Entwurf zentrale Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion auf und ist eine sehr gute Diskussionsgrundlage. Auf dieser Basis kann sehr schnell ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werden, um die Rechtsdurchsetzung in den sozialen Netzwerken endlich zu verbessern.“
https://www.cducsu.de/sites/default/files/2017-01-24_positionspapier_soziale_medien_-_10_00_uhr.pdf
Bei der Bekämpfung von Hasskommentaren weiter denken
Zu dem von Bundesjustizminister Heiko Maas heute vorgestellten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskommentaren in den sozialen Medien (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) erklärte die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Der Gesetzentwurf von Justizminister Maas ist ein erster, kleiner Schritt in die richtige Richtung. Wir müssen allerdings deutlich weiter gehen. Wir brauchen eine neue Kultur der Verantwortung im Internet. Unsere Rechtsordnung muss insgesamt auch im Internet durchgesetzt werden. Es ist notwendig, aber nicht ausreichend, soziale Netzwerke zu einem Berichts- und Beschwerdewesen zu verpflichten. Wir brauchen vielmehr umfassendere Mechanismen der Rechtsdurchsetzung – im Hinblick auf das Strafrecht ohne Beschränkung auf einzelne Straftatbestände ebenso wie das Zivilrecht. Der Staat muss dafür sorgen, dass die Bürger ihre Rechte durchsetzen können, wenn diese auf Internetplattformen verletzt wurden. Das gilt für das Persönlichkeitsrecht ebenso wie etwa für das Urheberrecht. Voraussetzung ist ein Anspruch der Bürger gegen Internetprovider auf Erteilung von Auskünften über die Identität derjenigen, die über die Plattform die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen.
Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Justizminister Maas das Beleidigungsstrafrecht nicht an die Besonderheiten der Begehung im Internet anpassen will. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass ‚wir den strafrechtlichen Schutz vor Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Internetforen verbessern‘. Denn die Folgen solcher Beleidigungen sind für die Opfer, die vor einer nahezu unbegrenzten Öffentlichkeit diffamiert werden, besonders gravierend. Wir brauchen daher eine Strafverschärfung für solche Fälle. Herr Maas muss hier nachliefern.
Justizminister Maas muss sich vorwerfen lassen, dass er viel zu spät die Initiative ergriffen hat. Es ist sein Versäumnis, wenn die Regelungen seines Gesetzentwurfs wegen der Notifizierung an die Europäische Kommission in dieser Wahlperiode möglicherweise nicht mehr in Kraft treten können. Umso mehr sollten wir aber in dieser Wahlperiode diejenigen Verbesserungen beschließen, die nicht der EU-Kommission gemeldet werden müssen, um eine Kultur der Verantwortlichkeit im Internet zu stärken.“
Kampf gegen Hass ist gesellschaftliche Aufgabe
„Der Entwurf von Justizminister Maas ist ein Schritt in die richtige Richtung. Plattformen wie Facebook, Twitter und andere Anbieter müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Gleichzeitig ist der Kampf gegen Hass und Menschenfeindlichkeit eine gesellschaftliche Aufgabe. Von der Bundesregierung wird dabei zu Recht ein größerer Beitrag erwartet, als Symptome mit Gesetzverschärfungen zu bekämpfen. Nur mit Investitionen in Bildung, Aufklärung und sozialen Zusammenhalt kann sie dem Hass an die Wurzel gehen. Unser Ziel muss es sein, dass die Demokraten die Oberhand gewinnen und es auf jeden Hasskommentar etliche Gegenkommentare sowie Solidarität mit den Opfern gibt“, erklärte Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag.
Korte weiter:
„Die Verpflichtung privater Unternehmen zur Kontrolle der von ihnen verbreiteten Beiträge entbindet den Staat nicht von seinen Aufgaben. Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen die Ausstattung und die Sensibilität dafür bekommen, gegen Hassbotschaften, Volksverhetzung und Beleidigung vorzugehen.
Um die Gefahr der Zensur und einer privaten Rechtsdurchsetzung zu verhindern, muss der Kampf gegen Hate-Speech so transparent wie möglich geführt werden. Ein Instrument dafür könnte eine unabhängige Monitoringstelle zur Bewertung von Inhalten sein, die sowohl die Löschung rechtswidriger Inhalte durchsetzt als auch vorauseilendes Löschen kritischer, aber legaler Meinungen verhindert.“
