M-V sorgt sich auf JuMiKo um den Schutz vor Diskriminierung.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt spricht auf der Fachkonferenz über die Notwendigkeit der Reform des Gleichbehandlungsgesetzes.

Mecklenburg-Vorpommern dringt auf eine Reform der Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz von Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt, will auf der morgigen Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMIKo) in Berlin einen entsprechenden Beschlussvorschlag einbringen.

„Mit dem Beschluss sollten die Justizministerinnen und Justizminister den Bundesminister der Justiz bitten zu prüfen, inwiefern der Schutz vulnerabler Gruppen durch eine Reform der bestehenden Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz weiter gestärkt werden kann. Denn die vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien geben zwar einen Mindestschutz vor, doch ist es für viele betroffene Personen oftmals unmöglich, ihr Recht auf Gleichbehandlung sowie zu effektiven Rechtsschutz wahrzunehmen. Wir müssen alles daransetzen, das zu ändern. Es geht um alle Menschen, denn es kann jede und jeden treffen, auch Menschen mit Beeinträchtigung, Allerziehende oder finanziell Schwache. Daher wäre es ein gesellschaftspolitisch wichtiges Signal gegen Stigmatisierung und Ausgrenzung und für Vielfalt und Chancengerechtigkeit in einer inklusiven Gesellschaft“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der am Mittwoch beginnenden Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

„Nach den europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und des seit 18 Jahren in Deutschland geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist der Schutz vor ‚Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität‘ gesichert. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass das vom europäischen Rahmen vorgegebene Mindestschutzniveau nicht überall effektiv erreicht werden kann. Zudem finden intersektionale und Mehrfachdiskriminierungen bisher nur indirekt Berücksichtigung. Schwierig gestaltet sich auch die momentane Beweislastregelung bzw. -verteilung. Denn für betroffene Personen ist es mitunter eine Hürde, gerade in subtilen oder verdeckten Fälle eine plausible Diskriminierung nachzuweisen. Im europäischen Vergleich bleiben schließlich auch die vorgesehenen Sanktionen und Entschädigungen in der Praxis oft schwer durchzusetzen und wirken nur bedingt abschreckend. Im Rahmen europäischer und internationaler Berichtsverfahren wurde der Bundesrepublik Deutschland daher wiederholt eine Reform des AGG empfohlen“, so Ministerin Bernhardt.

„Wenn wir diesen Schutz nicht verbessern, könnte dies durchaus zu einem Vertrauensverlust in den Diskriminierungsschutz sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz führen. Das Zusammenleben in einer vielfältigen und inklusiven Gesellschaft, die allen Menschen Chancengerechtigkeit ermöglicht, bedarf eines klaren Bekenntnisses gegen Diskriminierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung“, will die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor dem Start der JuMiKo klargestellt wissen.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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