Die TP Presseagentur Berlin dokumentiert einen Beitrag von RT-Deutsch.
von Rainer Rupp.
Wie es aussieht, hat Hillary Clinton mit der Art und Weise, in der sie als Außenministerin ihre Kommunikation via E-Mail pflegte, mindestens gegen ein halbes Dutzend US-Bundesgesetze verstoßen. Sie hat offenbar grundsätzlich alle ihre offiziellen Anweisungen, politischen Einschätzungen, Schlussfolgerungen und Entscheidungen an den dafür vorgesehenen offiziellen Kanälen vorbei über ihren speziell zu diesem Zweck eingerichteten privaten – darüber hinaus auch noch ungeschützten – Server an andere Regierungsstellen verschickt.
Dies stellt, sollte der Nachweis gelingen, ein schwerwiegendes kriminelles Vergehen dar, das im Fall einer Verurteilung sogar eine langjährige Gefängnisstrafe nach sich ziehen könnte.
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Die Gesetze, gegen die Hillary Clinton mutmaßlich verstoßen hat, lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Die erste bezieht sich auf die Pflicht zur Archivierung offizieller Regierungsdokumente. Diese dient dem Schutz der Öffentlichkeit vor verantwortungslosem Handeln oder vor Willkür der gewählten Volksvertreter und ihrer Beamten. Die zweite Gruppe von Gesetzen, gegen die Hillary offenbar verstoßen hat, betrifft den Geheimnisschutz und – falls dieser versagt hat – der Schadenbegrenzung.
Über den ersten Bereich, Transparenz hoheitlichen Handelns, ist folgendes zu sagen: Die Archivierungspflicht offizieller Regierungsdokumente hat zum Ziel, die Transparenz der Handlungen der Regierenden zu gewährleisten. Sie ist ein wichtiger Pfeiler dessen, was von der Demokratie in den USA noch übriggeblieben ist. Kern dieser Transparenz ist der „Freedom of Information Act“ (FOIA), das Gesetz über die Informationsfreiheit.
Der FOIA gibt jedem US-Bürger das Recht, von den jeweiligen Ministerien und Ämtern die Herausgabe von Regierungs- oder sonstigen Dokumenten zu verlangen. Selbst wenn der Inhalt dieser Dokumente für Minister oder Parteien höchst peinlich sein sollte, müssen sie dennoch herausgerückt werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn die „nationale Sicherheit“ betroffen ist. Dann dürfen zum Beispiel Namen oder ganze Passagen geschwärzt werden, oder Sperrfristen verhindern die Herausgabe gänzlich. Im Zweifelsfall entscheidet ein unabhängiges Gericht, ob die Behörde ein Dokument herausrücken muss.
Das Gesetz, das in den USA die Archivierung der Regierungsdokumente regelt, ist der „Federal Records Act“, das Bundesarchivgesetz. Demnach stellt es ein Verbrechen dar, wenn ein Vertreter der Regierung „vorsätzlich und rechtswidrig offizielle Regierungsdokumente verbirgt, entfernt, verstümmelt, löscht, verfälscht oder zerstört“.
Ein Verstoß ist mit bis zu drei Jahren Gefängnis zu bestrafen. Besonders wichtig für Hillary Clinton ist in diesem Zusammenhang eine weitere gesetzliche Bestimmung: nämlich, dass eine Person, die dieser Handlung rechtskräftig überführt worden ist, „ihres Amtes enthoben wird und nie wieder eine Position im Dienst der Vereinigten Staaten bekleiden darf“. Also auch nicht das Amt der US-Präsidentin.
Voraussetzung zur Gewährleistung der Regierungstransparenz ist natürlich die Erfassung aller Regierungsdokumente, die aufgelistet und archiviert werden müssen, damit die Öffentlichkeit jederzeit Zugriff darauf hat. Aber wenn die Regierenden, wie im konkreten Fall Hillary Clinton, gar keine Dokumente an die Archive weiterleiten, bzw. vermeintlich gar keine „offiziellen“ Dokumente produziert haben, nützt auch der FOIA nichts. Und das war offensichtlich auch Sinn und Zweck ihres privaten E-Mail-Servers.
Alle bisher zutage geförderten Hinweise und Beweismittel legen den Schluss nahe, dass der private E-Mail-Server einzig und allein dem Zweck diente, zu verhindern, dass die Kandidatin im aktuellen Präsidentschaftsrennen jemals für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden kann. Das ist auch mehr als nachvollziehbar, vor allem angesichts ihrer Inkompetenz und ihrer haarsträubenden Korruption.
So wurden Spenden an die Clinton-Stiftung mit politischen Gefälligkeiten vonseiten des US-Außenministeriums vergolten. Aber auch mit Blick auf ihre Kriegsverbrechen – z. B. war sie beim Angriffskrieg gegen Libyen als US-Außenministerin federführend – musste es aus ihrer Sicht als empfehlenswert erscheinen, möglichst keine Beweise zu hinterlassen.
Was den Komplex des Geheimnisverrats und der Vertuschung anbelangt, die zweite Gruppe von Gesetzen, gegen die Frau Clinton mutmaßlich verstoßen hat, betrifft dieser
- a) den Geheimschutz von vertraulichen oder geheimen Regierungsdokumenten und
- b) die Schadensbegrenzung für den Fall, dass solche Dokumente tatsächlich kompromittiert worden sind.
In beiden Fällen kann man zwingend davon ausgehen, dass dies bei Clinton im ganz großem Stil der Fall war. Heute weiß jedes Kind, dass das Außenministerium eines jeden Landes ein beliebtes Ziel für internationale IT-Hacker ist, egal ob es Amateure sind oder sie im Auftrag ihrer jeweiligen Regierungen bzw. Geheimdienste handeln.
Fest steht, dass alle offiziellen Dokumente Hillarys über ihren privaten E-Mail Server gingen. Daher kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass auch alle Dokumente kompromittiert worden sind. In US-Medien ist bislang von mindestens fünf Fällen die Rede, in denen Hacker nachweislich auf Tuchfühlung gegangen sein sollen.
In diesem Zusammenhang sei nur daran erinnert, dass im Februar dieses Jahres ein 16 Jahre alter Junge in England festgenommen wurde, weil er das private, aber gesicherte E-Mail-Konto des ehemaligen CIA-Direktors James Clapper gehackt hatte. Wenige Monate zuvor war auch Ex-CIA-Chef John Brennan Opfer eines solchen Hacks geworden. Die Hackingmöglichkeiten ausländischer Nachrichtendienste sind natürlich noch unendlich viel größer. Und Hillarys Server war nicht einmal gesichert.
Von ungleich größerem Interesse als die privaten Mails von Ex-CIA-Chefs sind natürlich aktuelle Geheiminformationen aus dem Department of State der Vereinigten Staaten, die weltweit wirtschaftlich, finanziell und militärisch höchst aggressiv operieren. Außerdem hat das US-Außenministerium seinen eigenen Geheimdienst und ist zugleich auch Empfänger, bzw. „Durchlauferhitzer“ der meisten CIA-Berichte. Nicht nur, wer sich das Geld für sein Stratfor-Abo ersparen will, hätte also Interesse, auf einen solchen Server zuzugreifen.
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Als langjähriger ehemaliger Mitarbeiter des Auslandsnachrichtendienstes der DDR im verdeckten Einsatz gegen die NATO, in deren politischer Abteilung im Hauptquartier in Brüssel ich zuletzt fast 17 Jahre in gehobener Position – mit Zugang zu allen wichtigen Dokumenten – gearbeitet habe, weiß ich genau, welch riesiger Aufwand vor allem von den Amerikanern um den Geheimschutz betrieben wurde.
Und natürlich darf die Kommunikation geheimer nachrichtendienstlicher Erkenntnisse – egal in welchem Land – nicht über ungeschützte Kanäle zusammen mit privaten Nachrichten transportiert werden, ob das nun per Post, Telefon, Funk oder E-Mail ist. Bei Verstößen gegen diese Sicherheitsvorgaben können nicht nur die eigenen Methoden der Nachrichtensammlung, deren Analyse und die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Reaktionen, sondern auch Agenten vor Ort kompromittiert werden. Und von all dem will Hillary nichts gewusst haben?
Wer auch nur einmalig fahrlässig gegen diese Sicherheitsregeln verstößt, indem er z. B. vergisst, vor dem Verlassen seines Büros seinen Panzerschrank abzuschließen, oder wer erwischt wird, wie er aus Bequemlichkeit über ein ungesichertes Telefon vertrauliche Dinge mit Kollegen bespricht, der braucht sich erst mal keine Hoffnungen auf eine Beförderung zu machen.
Wiederholen sich Vorfälle dieser Art, ist man schnell seinen Job los. Das hat jüngst sogar der amtierende CIA-Direktor und ehemalige Vorzeige-General und „amerikanische Held“ David Petraeus am eigenen Leibe verspüren müssen. Er wurde 2015 zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 100.000 Dollar verurteilt, weil er Dokumente mit Geheimhaltungsstufe in seiner privaten Wohnung aufbewahrt hatte.
Bei absichtlichem oder gar systematischem Zuwiderhandeln gegen die Sicherheitsvorschriften – wie es Hillary Clinton ständig praktiziert hat – drohen empfindliche Strafen einschließlich Gefängnis. Aber aus Sicht von Frau Clinton gilt das nur für gewöhnliche Sterbliche, nicht für sie. Sie ist davon überzeugt, dass sie über dem Gesetz steht, denn das entspricht auch ihrer Lebenserfahrung.
Tatsächlich sind Hillary und ihr Ehemann bisher bei all ihren kriminellen Operationen davongekommen: vom Whitewater-Finanzbetrug im Immobiliensektor in ihren jungen Jahren über ihre systematische Korruption als Außenministerin bis hin zum aktuellen, gigantischen Wohltätigkeitsbetrug im Rahmen der „Clinton-Stiftung“. Diesmal scheint es allerdings eng für die versierte Politikerin und Berufskriminelle zu werden.
Aber die längste Gefängnisstrafe von bis zu 20 Jahren droht Hillary nicht wegen der E-Mail-Verstöße an sich, sondern wegen deren Vertuschung. Das hat damit zu tun, dass die US-Sicherheitsorgane, die für die Gefahrenabwehr zuständig sind, gar nicht wissen, welche Staatsgeheimnisse von Hillary kompromittiert worden sind und folglich auch nicht beurteilen können, welche Gegenmaßnahmen zur Schadensbegrenzung notwendig sind.
Nachweislich sind zigtausende Dokumente von Hillarys Server gelöscht worden, spurlos. Man kennt nicht einmal die Titel, geschweige denn deren Inhalt. Selbst wenn Hillary zwecks Strafmilderung den Untersuchungsbehörden bei der Schadensbegrenzung helfen wollte, sie könnte es nicht.
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Hunderte von offiziellen Dokumenten hat das FBI zudem inzwischen auf den Computern von Mitarbeitern Hillarys, die E-Mails von ihr empfangen hatten, wiederherstellen können. Einen neuen Lichtblick hat Freitag letzter Woche FBI-Chef Comey verkündet. Demnach haben seine Agenten auf dem Laptop des Ex-Kongressabgeordneten Anthony Weiner 650.000 E-Mails gefunden, davon etwa die Hälfte von Clinton. Nun hofft das FBI, dass Kopien von vielen der bisher verschwundenen bzw. vernichteten Clinton-E-Mails auf Weiners Laptop gesichert werden konnten.
Gegen Weiner selbst läuft ein Verfahren wegen Sextings mit einem 15 Jahre alten Mädchen. Er ist der Noch-Ehemann von Huma Abedin, der Chef-Assistentin von Hillary, die wiederum im Verdacht steht, enge Beziehungen zu der fundamentalistischen Organisation der Muslimbrüder im Nahen Osten zu unterhalten. Wie die Clinton-Mails auf den Laptop von Huma Abedins entfremdetem Ehemann gelangten, der nicht einmal ein Sicherheitszertifikat für US-Geheimdokumente besaß und der zudem erpressbar war, ist noch nicht geklärt. Für Präsidentschaftskandidatin Clinton scheint das Fiasko kaum noch abwendbar.
Inzwischen mehren sich selbst in einigen US-Mainstreammedien, wie z. B. dem Wall Street Journal, Stimmen, die fordern, Hillary müsse wegen krimineller Vergehen vor Gericht gestellt werden. Viele befürchten bereits für den Fall, dass sie tatsächlich zur Präsidentin gewählt werden sollte, sofort im Anschluss daran ein Amtsenthebungsverfahren.
Tags: Hillary Clinton, Kriminalität, USA, Wikileaks
Es ist doch eine klare Sache in der Politik: Man hat oft nur die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Oder wem das zu hart ist: Des einen Freud ist des anderen Leid.
Was ist das für einen Demokratie, bei der man nur zwischen Pest und Cholera, bzw. zwischen Lug und Trug wählen kann?
Anm. TP: Das würde uns auch interessieren.