Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts.
Berlin: (hib/STO). Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts (21/7868) vorgelegt, mit dem die Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) „umfassend überarbeitet und gestärkt werden“ sollen. Zugleich sollen mit der Vorlage Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, betrifft die Stärkung der Fähigkeiten „zeitgemäß […]
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