Sachsen-Anhalts Landesregierung hat dem von den Ländern abgestimmten Entwurf eines Staatsvertrags über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) zugestimmt. Der Entwurf wird nun durch die Landesregierung dem Landtag von Sachsen-Anhalt zugeleitet und soll im Anschluss von Ministerpräsident Sven Schulze für das Land Sachsen-Anhalt unterzeichnet werden.
Der Bundesrat hatte sich am 12. Juni 2026 mit der Änderung des Gewaltschutzgesetzes befasst. Mit dem neuen Gesetz wurden die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz vor häuslicher Gewalt und Nachstellungen deutlich erweitert und modernisiert. „Künftig können auch Familiengerichte in Hochrisikofällen eine elektronische Fußfessel anordnen, um die Einhaltung von Gewaltschutzanordnungen zu überwachen. Die elektronische Fußfessel ist ein wichtiger Baustein, um insbesondere gewalttätige Partner, Ex-Partner oder Stalker fernzuhalten. Mit dem neuen Staatsvertrag versetzen wir Polizei und Justiz in die Lage, schneller und wirksamer agieren zu können, um Menschenleben zu schützen“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger.
Der neue Staatsvertrag sieht vor, die hoheitlichen Zuständigkeiten der in Hessen angesiedelten „Gemeinsamen elektronische Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL) zu erweitern. Die GÜL soll künftig rund um die Uhr und länderübergreifend für die Fußfessel-Überwachung in den Bereichen Führungsaufsicht, Gefahrenabwehrrecht sowie Gewaltschutz- und Kindschaftssachen zuständig sein. Der neue Staatsvertrag soll die seit 2012 geltenden Regelungen ablösen und schafft eine verbindliche, dauerhafte Grundlage für den Einsatz der Fußfessel.
Zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung wird die „elektronische Fußfessel“ eingesetzt, welche die GPS-basierte Ortung einer Person jederzeit zulässt. Dabei können Zonen hinterlegt werden, die der Träger nicht verlassen bzw. nicht betreten darf. Wird gegen eine Auflage verstoßen, wird durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder sofort die Polizei alarmiert. Vorgesehen ist künftig auch der Einsatz von Domestic-Violence-Technik („Spanisches Modell“). Im Gegensatz zum herkömmlichen Fußfessel-Einsatz ist die Überwachung beim spanischen Modell dynamisch. Das potentielle Opfer ist auf freiwilliger Basis zusätzlich mit einem elektronischen Empfangsgerät ausgestattet und wird zeitgleich mit der Überwachungsstelle gewarnt, wenn sich die mittels Fußfessel überwachte Person annähert.
Der neue Staatsvertrag zum Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung soll nach Unterzeichnung und Ratifizierung der Länder im ersten Halbjahr 2027 in Kraft treten.
