Tageszeitung junge Welt erneut im Verfassungsschutzbericht genannt.

Die in Berlin erscheinende überregionale Tageszeitung junge Welt wird in dem am heutigen Dienstag vorgestellten Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz wie schon in den vergangenen Jahrzehnten als das „bedeutendste und auflagenstärkste Medium im Linksextremismus“ genannt.

Der von Parteien, Unternehmen und Kirchen unabhängigen Tageszeitung wird unterstellt, sie strebe „die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischem Verständnis an“, sie sei also kein journalistisches Produkt sondern eine aktivistische politische Organisation. Vorgeworfen wird ihr weiterhin, sie wirke „als politischer Faktor und schafft Reichweite durch Aktivitäten wie zum Beispiel die Durchführung der alljährlichen Rosa-Luxemburg-Konferenz“.

„Die Nennung der Tageszeitung junge Welt im jährlichen Bericht des Inlandsgeheimdienstes ist ein Angriff auf die grundgesetzlich garantierte und geschützte Pressefreiheit“, so jW-Chefredakteur Nick Brauns. „Es ist offensichtlich: Der Staat bekämpft die junge Welt, weil sich diese Zeitung mit publizistischen Mitteln dem verschärften Kriegskurs der Zeitenwende widersetzt und den Kapitalismus als Ursache von Armut, Krieg und Umweltzerstörung anprangert, aber auch weil sie sie den Genozid in Palästina beim Namen nennt und an der Seite des sozialistischen Kuba gegen die US-Blockade steht. Wir werden uns gegen die geheimdienstliche Überwachung weiterhin mit allen rechtlichen Mitteln wehren. Doch der beste Schutz für unabhängigen Journalismus ist eine gesteigerte Reichweite. Daher rufen wir unsere Leserinnen und Leser dazu auf, für die Verteidigung der Pressefreiheit jetzt 1.000 weitere Abos der jungen Welt abzuschließen.“

Mit der Nennung der jungen Welt im Jahresbericht des Inlandsgeheimdienstes zielt die Bundesregierung nach eigenem Bekunden darauf, der Tageszeitung den „Nährboden abzugraben“. In der Folge werden der Zeitung bzw. der Verlag 8. Mai GmbH, in der sie erscheint, das Schalten bezahlter Werbung etwa an Bahnhöfen und im öffentlichen Personennahverkehr sowie in öffentlich-rechtlichen Sendern verweigert. Autoren, Interviewpartner und andere Kooperationspartner werden abgeschreckt, die redaktionelle Arbeit wird etwa durch verweigerte Auskünfte behindert.

Die Verlag 8.Mai GmbH wehrt sich mit einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht. Ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. Juli 2024, wonach die Nennung rechtens sei, ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verlag hat angekündigt, sich notfalls bis auf europäischer Ebene juristisch gegen die Stigmatisierung durch den Inlandsgeheimdienst zu wehren.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*