Tausalz auf Berliner Straßen bleibt verboten.

Auf Berliner Straßen darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin weiter kein Tausalz zur Glättebekämpfung eingesetzt werden.

Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) ist die Verwendung von Auftaumitteln zur Bekämpfung der Winterglätte grundsätzlich verboten.  Am 30. Januar 2026 erlaubte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt den zum Winterdienst verpflichteten Anliegern und den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) mittels einer sofort vollziehbaren Allgemeinverfügung die Verwendung von Tausalz und weiterer Auftaumittel auf Fahrbahnen und Gehwegen. Die Senatsverwaltung begründete die Entscheidung mit einer akuten Notlage infolge gegenwärtiger, außergewöhnlicher und flächendeckender extremer Glätte. Hiergegen wandte sich der Berliner Landesverband des NABU als anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung mit seinem Eilantrag.

Die 1. Kammer hat diesem Antrag stattgegeben. Die von der Senatsverwaltung erlassene Allgemeinverfügung entbehre einer rechtlichen Grundlage. Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz seien nur in den im Gesetz besonders geregelten Fällen möglich.  Eine behördliche Befreiungsmöglichkeit sehe das StrReinG demgegenüber nicht vor. Von dem gesetzlichen Verbot könne daher nicht durch eine Allgemeinverfügung abgewichen werden. Im Übrigen habe die Senatsverwaltung versäumt, die sofortige Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung schriftlich zu begründen. Eine Nachholung der Begründung komme nicht in Betracht, da dies dem Zweck des Begründungserfordernisses – der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung vor Augen zu führen – zuwiderlaufe.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Beschluss der 1. Kammer vom 3. Februar 2026 (VG 1 L 49/26)

Wegner zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Kai Wegner

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt, dass wir dringend eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes brauchen, um bei extremen Wetterbedingungen in Berlin wirksam und schnell gegen Eisglätte vorgehen zu können. Es geht um die Sicherheit und die Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner. Ich habe von Anfang an auf die rechtliche Unsicherheit der Allgemeinverfügung hingewiesen und auf eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes gedrängt.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wird nun weiterhin eng abgestimmt mit der BSR und den Bezirken mit den vorhandenen Mitteln gegen die Eisglätte vorgehen und für Sicherheit auf Berlins Straßen, Gehwegen und Plätzen sorgen. Klar ist aber auch: Rechtssicherheit für den verantwortungsvollen Einsatz von Tausalz bei extremen Wetterbedingungen erreichen wir dauerhaft nur durch eine Anpassung des Straßenreinigungsgesetzes – im Einklang mit Umweltbelangen und der Lebenswirklichkeit der Menschen in dieser Stadt.“

Statement von Berlins Senatorin Ute Bonde zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Eilrechtsschutz gegen Tausalz-Allgemeinverfügung)

Ute Bonde

„Ich nehme die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis. Die Situation im öffentlichen Raum zum Zeitpunkt der Verfügung, die Auslastung der Rettungsdienste sowie medizinischen Einrichtungen, machte eine verantwortungsvolle Entscheidung spätestens am Freitag unabdingbar. Dieser Verantwortung folgend habe ich die Allgemeinverfügung erlassen.

Die Entscheidung des Gerichts macht aber zugleich klar, dass es nun endlich am Gesetzgeber ist, eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, wie ich es bereits seit dem 12. Januar fordere. In der Zwischenzeit wäre es dem Abgeordnetenhaus möglich gewesen, ein Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, das mir ein rechtssicheres Handeln in der Notstands-Situation am 30. Januar ermöglicht hätte.

Mit Blick auf die aktuelle und vorhergesagte Wetterlage werde ich im Rahmen der exekutiven Möglichkeiten weiterhin alle mir zu Verfügung stehenden Mittel nutzen, damit sich die Berlinerinnen und Berliner möglichst sicher fortbewegen können.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*