Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den vorübergehenden Schutz für Menschen, die aus der Ukraine fliehen, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Gleichzeitig soll der allgemeinen Verteidigungsfähigkeit der Ukraine Rechnung getragen werden. Dazu erklärte EU-Kommissar Magnus Brunner, zuständig für Inneres und Migration: „Europa steht fest an der Seite der Ukraine. Wir schlagen heute vor, den vorübergehenden Schutz für Ukrainer, die sich in der EU aufhalten, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dies spiegelt unsere unerschütterliche Unterstützung für das ukrainische Volk wider. Gleichzeitig müssen wir uns auf die Zukunft vorbereiten, indem wir die Verteidigung und den Wiederaufbau der Ukraine unterstützen und gleichzeitig einen verantwortungsvollen Übergang gewährleisten, sobald die Bedingungen dafür gegeben sind.“
Verlängerung des Schutzes im Einklang bringen mit Notwendigkeit der Verteidigungsfähigkeit
Russland setzt seinen im Februar 2022 begonnenen unprovozierten Angriffskrieg fort, wodurch die Lage in der Ukraine weiterhin instabil bleibt. Der Vorschlag der Kommission verfolgt daher zwei Ziele:
Erstens soll durch die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2028 für anhaltende Rechtssicherheit, Stabilität und Vorhersehbarkeit gesorgt werden, da der Schutzbedarf für Menschen, die aus der Ukraine fliehen, nach wie vor eindeutig besteht.
Zweitens sollen die Schutzbedürfnisse mit der allgemeinen Fähigkeit der Ukraine in Einklang gebracht werden, sich gegen den rechtswidrigen Angriffskrieg Russlands zu verteidigen. Um dies zu gewährleisten, soll der vorübergehende Schutz grundsätzlich nicht für neu ankommende Personen gewährt werden, denen es von den ukrainischen Behörden aufgrund ihrer Wehrpflicht nicht gestattet ist, die Ukraine zu verlassen.
Nächste Schritte
Es ist nun Aufgabe des Rates, den Vorschlag der Kommission anzunehmen.
