Übernahme der Ermittlungen nach Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle durch die Bundesanwaltschaft.

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. August 2026) wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Ermittlungsverfahren zum Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen.

Es besteht der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1, §§ 22, 23 StGB) und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr (§ 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB).

Es liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass am Abend des 4. August 2026 auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle mittels einer Drohne eine Explosion verursacht werden sollte. Hierzu waren an der Drohne professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht worden. Eine Frachtmaschine, die wegen des Vorfalls durchstarten musste, kollidierte im erweiterten Bereich des Flughafens in der Luft mit einem Gegenstand, mutmaßlich einer weiteren Drohne.

Es handelt sich um einen schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur in Deutschland. Damit ist die Tat geeignet, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG).

Mit den polizeilichen Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.

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