„Unter Berücksichtigung seines gesundheitlichen Zustandes“.

Nun wurde es auch der TP Presseagentur offiziell bestätigt: Der ehemalige RAF-Terrorist und Holocaust-Leugner Horst Mahler wird am 27. Oktober (2020) nach Verbüßung diverser Freiheitsstrafen aus der JVA Brandenburg/Havel entlassen.

Derzeit erhält er „unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustandes“ die „üblichen Entlassungsvorbereitungen“, erklärte der stellvertretende Pressesprecher des Justizministeriums Brandenburg, Horst Fischer, gegenüber der TP Presseagentur. Das heißt, aufgrund seiner Schwerbehinderung würden Mahler bei Ausgängen u.a. etwaige Gepäcktücke bis zum Tor der Haftanstalt von Justizbediensteten getragen, wo er dann von Angehörigen empfangen wird.

Horst Werner Dieter Mahler (* 23. Januar 1936 in Haynau, Niederschlesien) ist ein ehemaliger Rechtsanwalt, Linksterrorist und heutiger Neonazi.

Mahler war zeitweilig Mitglied einer schlagenden Studentenverbindung, Mitglied der SPD und des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS). Als Mitbegründer des Sozialistischen Anwaltskollektivs vertrat er viele Aktivisten der Studentenbewegung, darunter auch spätere Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF), zu deren Gründern er 1970 zählte. Im gleichen Jahr wurde er verhaftet und danach zu 14 Jahren Freiheitsstrafe u. a. wegen Bankraubs verurteilt.

1975 lehnte er seine Freilassung im Austausch gegen den von der Bewegung 2. Juni entführten Peter Lorenz ab. Mahler selbst betonte immer wieder den Einfluss der Lektüre Hegels während seiner Haft, den er in seinem Sinne antisemitisch zu interpretieren versucht. 1980 wurde Mahler zur Bewährung entlassen und 1987 auch wieder als Anwalt zugelassen.

Seit Ende der 1990er Jahre bewegt sich Mahler im rechtsextremen Milieu. Er war zeitweise Mitglied der NPD und vertrat die Partei auch im Verbotsverfahren. Um die Jahrtausendwende war Mahler einer der Köpfe des Deutschen Kollegs. Am 14. Dezember 2003 veröffentlichte Mahler die Verkündigung der Reichsbürgerbewegung. Wegen verschiedener Delikte, darunter verfassungswidrige Betätigung, Holocaustleugnung, Mord- und Gewaltandrohungen, antisemitische und neonazistische Äußerungen, wurde er zu weiteren Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt.

Im Juli 2015 gewährte die Staatsanwaltschaft Potsdam Mahler aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes Haftunterbrechung. Im Zuge einer schweren Infektion, in deren Verlauf ihm der linke Unterschenkel amputiert werden musste, entwickelte Mahler eine schwere Sepsis. Wegen des akut lebensbedrohlichen Zustandes wurde er vom Gefängniskrankenhaus auf die Intensivstation des Städtischen Klinikums Brandenburg verlegt. Anfang August 2015 hatte sich sein Gesundheitszustand so weit verbessert, dass er eine Rehabilitation plante. Im September 2015 entschied die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam, dass der aufgrund des gesundheitlichen Zustandes haftverschonte Horst Mahler nach Verbüßung von zwei Dritteln der zehnjährigen Haftstrafe auf Bewährung freikommen soll. Die Staatsanwaltschaft München II legte dagegen Beschwerde ein. Anfang 2016 hob das Oberlandesgericht Brandenburg die Aussetzung der Strafe zur Bewährung wieder auf. Die Justizvollzugsanstalt wie auch die Staatsanwaltschaft hatten sich gegen eine vorzeitige Entlassung ausgesprochen, da weitere Straftaten zu erwarten seien und Mahler eine „verfestigte kriminelle Persönlichkeitsstruktur“ aufweise. Dieser Auffassung folgte das Oberlandesgericht Brandenburg und stellte fest, dass eine positive Sozialprognose für ein straffreies Leben nicht zu erwarten sei. Der Berliner Tagesspiegel berichtete im März 2017, dass Mahler wegen Strafausstandes auf freiem Fuß sei. Die zuständige Münchener Staatsanwaltschaft kommentiere diesen Entscheid nicht, weil Vollstreckungsverfahren „grundsätzlich nicht öffentlich“ seien. Diesem Bericht zufolge nutzte Mahler die Unterbrechung, um erneut mit Vorträgen in rechtsextremen Kreisen, insbesondere NPD-Veranstaltungen, aufzutreten.

Am 19. April 2017 wurde von Mahler ein Video veröffentlicht, in dem er seine Weigerung verkündete, die Haft wieder anzutreten. Seitdem befand er sich auf der Flucht. Die Staatsanwaltschaft München II stellte einen Europäischen Haftbefehl aus. Am 15. Mai 2017 wurde bekannt, dass Mahler in Ungarn in einem persönlich gerichteten Schreiben an Viktor Orbán um Asyl gebeten hatte, dann aber von den ungarischen Behörden in Sopron an der Grenze zu Österreich festgenommen wurde und vorerst in Abschiebehaft gesetzt wurde. Am 6. Juni 2017 wurde ein Beschluss des Budapester Stadtgerichts zur Auslieferung an Deutschland bekannt. Mahler wurde rund eine Woche später am Budapester Flughafen den deutschen Behörden übergeben. Er wurde zurück in die Justizvollzugsanstalt Brandenburg a. d. Havel gebracht, um seine Reststrafe von dreieinhalb Jahren abzusitzen. Mahler ist wegen der Nähe zu seinem Wohnort in Kleinmachnow, seiner letzten Meldeadresse vor der Inhaftierung, in Brandenburg inhaftiert.

Im Jahr 2018 musste Mahler auch der rechte Unterschenkel amputiert werden. Daraufhin von Mahler und der Haftanstalt Brandenburg wegen „multimorbider Krankheiten“ gestellte Entlassungsgesuche lehnte die Staatsanwaltschaft München II Ende November 2018 trotz des zu erwartenden Todes mit der Begründung ab, bei „der erforderlich werdenden palliativen Betreuung in der letzten Lebensphase“ sei das Anstaltskrankenhaus ausreichend, auch könne Mahler zur Not in eine externe Klinik verlegt und dort bewacht werden. Sie ginge davon aus, dass „ein Ableben nach den ärztlichen Berichten wahrscheinlich“ sei. Ferner führte die Staatsanwaltschaft angesichts der erheblichen Taten Mahlers und seines Verhaltens während der Haftunterbrechung „überwiegende öffentliche Sicherheitsinteressen“ an, denn es lasse sich bei ihm nicht „mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, dass weitere Straftaten begangen werden“. (Quelle: Wikipedia)

In den letzten Jahren richtete Mahler insbesondere mit Verweis auf seinen gesundheitlichen Zustand regelmäßig Gnadengesuche u.a. an das brandenburgische Justizministerium, die allesamt abgelehnt wurden. Über die Anzahl wollte sich der Justizsprecher nicht äußern. Ein ehemaliger brandenburgischer Justizminister betonte jedoch im letzten Jahr gegenüber der TP Presseagentur, er hätte Mahler – vorausgesetzt er wäre noch im Amt – „längst aus ‚humanitären Gründen‘ entlassen“.

Nach seiner Entlassung steht Mahler unter so genannter Führungsaufsicht, die voraussichtlich fünf Jahre andauern soll. Über etwaige Auflagen soll noch entschieden werden, über die eine sog. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam in Kürze entscheiden wird.

Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München II gegenüber der TP Presseagentur soll Mahler allerdings schon die nächste Straftat begangen haben, indem er aktuell auf einer Webseite verbotenerweise aus Gerichtsverhandlungen berichtet.

Fotoquelle: By Herder3 – Own work, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=9373102

5 Antworten

  1. Grundgesetz:
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Fällt mir dabei ein, als ich die zynische Begründung der StA München las.

    Und weiter:
    Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist in § 169 Absatz 1 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgelegt. Nach dieser Norm ist die mündliche Hauptverhandlung vor Gericht einschließlich der Verkündung von Urteilen und Beschlüssen öffentlich. Weitere Rechtsgrundlagen, die den Öffentlichkeitsgrundsatz vorschreiben, sind Artikel 6 der Europäischen Menschenrechts Konvention (EMRK) und Artikel 14 Absatz 1 Satz 2 des UN-Zivilpakts. Darüber hinaus setzt § 272 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) den Öffentlichkeitsgrundsatz voraus.

    Wie kann man denn eine Straftat begehen, wenn man aus einer Gerichtsverhandlung zitiert, die doch öffentlich ist?

    Und weiter:
    Wie ist doch gleich die Bezeichnung für einen Menschen, der für seine Überzeugung ins Gefängnis geht?
    Der zu seiner Meinung steht, der sie dezidiert begründet, der den Verlust von Gliedmaßen hinnimmt, der sich nicht brechen lässt?

    • § 353d StGB
      Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

      Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1. entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Dokuments öffentlich eine Mitteilung macht,
      2. entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Dokument zu seiner Kenntnis gelangt sind, oder
      3. die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

      Mahler habe gegen Ziffer 3 verstoßen laut weiterer Auskunft der StA München II. Er hätte nur zitieren, aber nicht wortwörtlich veröffentlichen dürfen auf einer Webseite.

  2. Quivis censetur innocens; nulla poena sine lege
    Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gilt auch für die StA München.
    Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München II gegenüber der TP Presseagentur soll Mahler allerdings schon die nächste Straftat begangen haben, indem er aktuell auf einer Webseite verbotenerweise aus Gerichtsverhandlungen berichtet.

    Wenn dem so ist, dass die StA München II gegenüber der TP Presseagentur das gesagt hat, dann hat sie doch selbst gg. § 353d StGB plus Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstoßen.
    Da fragt man sich doch, wer wohl der Rechtsbrecher ist.

    Übrigens:
    Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt, dass jeder Mensch Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat; diese Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.

  3. Diesen Artikel 18 hat dann Herr Mahler wohl falsch verstanden, denn wie sonst hätte er für seine Überzeugung 12 Jahre Knast gefangen.
    Egal wie man zu ihm stehen mag, so hat er doch bewiesen, dass es mit den Menschenrechten in der BRD nicht zum Besten gestellt ist, wenn israelische Interessen im Spiel sind.

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