Urteilsverkündung im Cum/Ex-Komplex.

In dem Strafverfahren im Cum/Ex-Komplex zum Aktenzeichen 62 KLs 1/20 hat die 12. große Strafkammer des Landgerichts Bonn heute das Urteil verkündet.

Der Angeklagte wurde wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Von dieser Strafe gelten wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zwei Monate als bereits vollstreckt.

Des Weiteren wurde gegen den Angeklagten die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 100.000 Euro als Gesamtschuldner angeordnet.

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