Verurteilung eines Heranwachsenden wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat rechtskräftig.

BGH-Beschluss vom 12. November 2025 – 3 StR 339/25.

Der Bundesgerichtshof   hat  die  Revision  des  Angeklagten   gegen  ein  Urteil  der Jugendkammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn verworfen.  Das Landgericht hatte den Angeklagten im Wesentlichen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat inTateinheit mit Waffendelikten zu einer Einheitsjugendstrafe  von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. 

Nach  den  vom  Landgericht  getroffenen  Feststellungen  strebte  der  Angeklagte  den Aufbau  einer an der SS-Ideologie orientierten  Parallelgesellschaft  an. Es sollte nach Ansammlung von Mitstreitern, Rohstoffen und Waffen ein „Kleinkrieg gegen die BRD und EU“ unter Einsatz todbringender Gewalt geführt werden. Dabei hätte die symbolträchtige Tötung  von  Staatsbediensteten  das  innere  Gefüge  der Bundesrepublik  Deutschland nachhaltig  erschüttern  und  das Vertrauen  der Bevölkerung  in deren Stabilität  stören sollen. In Umsetzung seiner Pläne begann der im Tatzeitraum zwischen 16 und 18 Jahre alte  Angeklagte,  mit  Hilfe  eines  3D-Druckers  eine  automatische   Selbstladewaffe herzustellen.   Zudem   bearbeitete  er  eine  Schreckschusspistole   so,  dass  mit  ihr Geschosse verfeuert werden konnten.  Um den Umgang mit Waffen zu üben, besuchte er einen Schützenverein.

Die Überprüfung  des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs  aufgrund der vom Angeklagten  erhobenen  Verfahrens-  und Sachrügen  hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erbracht. Es ist damit rechtskräftig.  

Vorinstanz:

Landgericht Limburg a. d. Lahn – Urteil vom 4. Februar 2025 – 1 KLs – 6430 Js 225583/23  

Quelle: BGH PM, Karlsruhe, 21. November 2025

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