Weitere Festnahme im Zusammenhang mit Waffenbeschaffungen für die ausländische terroristische Vereinigung HAMAS.

Die Bundesanwaltschaft hat gestern Abend (27. Mai 2026) auf Grund eines Europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 22. Mai 2026 den dänischen Staatsangehörigen Yousif C. im Wege der Rechtshilfe von Beamten der dänischen Polizei in der Nähe von Kopenhagen (Dänemark) festnehmen lassen. 

Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 S. 1 und 2 StGB), der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB a. F.) und Verstößen gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 WaffG) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Yousif C. gehört der terroristischen Vereinigung HAMAS an. Im Juli 2025 übergab er dem gesondert verfolgten Abed Al G. (vgl. Pressemitteilung Nr. 65 vom 1. Oktober 2025)

fünf Pistolen und Munition. Dieser händigte die Schusswaffen kurz darauf dem gesondert verfolgten Mohammed A. (vgl. Pressemitteilung Nr. 69 vom 6. November 2025)

zum Weitertransport nach Wien aus. Das Vorgehen diente der Vorbereitung für Mordanschläge der HAMAS auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland und Europa.

Der Beschuldigte wird nach seiner Überstellung nach Deutschland dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser wird den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.

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