Zuckerbergs Meta-Konzern zu Schadensersatz verurteilt.

Az. 3 U 31/25.

Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Jena hat durch ein heute verkündetes Urteil den Meta-Konzern zur Zahlung von Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen verurteilt.

Nach den Feststellungen des Senats ermöglichen dem Konzern die von ihm an Webseiten- und App-Betreibern verteilten Business Tools eine weitreichende Nachverfolgung der Internetnutzung durch die Mitglieder seiner sozialen Netzwerke. Dabei fallen auch sensible personenbezogene Daten wie etwa zu Gesundheitsfragen an, beispielsweise wenn ein Nutzer zu psychischen Störungen recherchiert, über Arztportale nachtherapeutischer Hilfe sucht oder in einer Online-Apotheke Medikamente bestellt. Die Erfassung und Speicherung solcher Daten findet dabei grundsätzlich auch dann statt, wenn die Betroffenen nicht im sozialen Netzwerk eingeloggt sind und keine wirksame Einwilligung in die Datenübermittlung erteilt haben.

Der Senat ist zu dem Schluss gekommen, dass diese Datenverarbeitung durch „Meta“ nicht gerechtfertigt ist, sondern ein System anlassloser Datensammlung darstellt, das Grundprinzipien des europäischen Datenschutzrechts wie Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung widerspricht. Er hat dem klagenden Verbraucher 3.000 € Schadensersatz zugesprochen, wobei er die Höhe mit einer langanhaltenden und weitreichenden Aufzeichnung eines beträchtlichen Teils seines Privatlebens begründet.

Neben Schadensersatz ist der Meta-Konzern auch zu einer umfassenden Erteilung einer Auskunft über die von ihm gesammelten personenbezogenen Daten des Klägers sowie zu deren Löschung verurteilt worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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