Die polnischen Vorschriften über das Ruhestandsalter von Richtern und Staatsanwälten verstoßen gegen das Unionsrecht.

Mit seinem heute verkündeten Urteil hat der Gerichtshof (Große Kammer) der EU (EuGH) der Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Polen stattgegeben und festgestellt, dass Polen sowohl dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat, dass es ein für Frauen und Männer, die in Polen als Richter oder Staatsanwälte tätig sind, unterschiedliches Ruhestandsalter eingeführt hat, als auch dadurch, dass es das Ruhestandsalter für Richter an den ordentlichen Gerichten herabgesetzt und gleichzeitig dem Justizminister die Befugnis eingeräumt hat, die aktive Dienstzeit dieser Richter zu verlängern

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_2555049/de/

EU-Kommission begrüßt Urteil des EuGH zum Pensionsalter für polnische Richter.

Der Europäische Gerichtshof hat heute (Dienstag) festgestellt, dass bestimmte Teile des polnische Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die ordentlichen Gerichte gegen das EU-Recht verstoßen. Die Kommission erklärte zu dem Urteil: „Dies ist ein wichtiges Urteil zur Unterstützung der Unabhängigkeit der Justiz in Polen und darüber hinaus sowie zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Der Gerichtshof stellt darin fest, dass die polnischen Rechtsvorschriften, mit denen das Gesetz über die ordentlichen Gerichte geändert wurde, nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind.“ Die Kommission bekräftigte, als Hüterin der Verträge stets alles Notwendige tun zu werden, um die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen.

In der Erklärung der Kommission heißt es weiter: „Polen hat dem Urteil zufolge gegen seine Verpflichtungen aus dem EU-Recht verstoßen, und zwar einerseits durch die Einführung eines unterschiedlichen Ruhestandsalters für Männer und Frauen im polnischen Justizdienst und andererseits durch die Absenkung des Pensionsalters von Richtern und Richterinnen an ordentlichen Gerichten, bei der dem Justizminister die Befugnis übertragen wird, über eine Verlängerung des aktiven Dienstes dieser Richter/innen zu entscheiden.“

Die Kommission steht bereit, die polnische Regierung zu unterstützen und die Gespräche zur Lösung der anderen offenen Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit in Polen im Rahmen des laufenden Verfahrens nach Artikel 7 fortzusetzen.

In dem polnischen Gesetz geht es um die Bestimmungen, mit denen das Pensionsalter für Richter an ordentlichen Gerichten herabgesetzt und dem Justizminister die Entscheidung über eine Verlängerung ihres aktiven Dienstes überlassen wird. Auch die Festsetzung eines nach Geschlecht unterschiedlichen Pensionsalters widerspricht dem EU-Recht.

Hintergrund

Die Kommission hatte am 20. Dezember 2017 beschlossen, die polnische Regierung wegen Verletzung von EU-Recht durch das Gesetz über die ordentlichen Gerichte und insbesondere durch die neue Pensionsregelung vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.

Die Hauptbedenken der Kommission gegenüber diesem Gesetz betreffen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, da für Richterinnen und Richter ein unterschiedliches Pensionsalter (60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer) festgelegt wird. Dies verstößt gegen Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die Richtlinie 2006/54 über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeitsfragen.

In ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wies die Kommission auch darauf hin, dass durch die Ermessensbefugnis des Justizministers zur Verlängerung der Amtszeit von Richtern, die das Pensionsalter erreicht haben, die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte gefährdet wird (siehe Artikel 19 Absatz 1 EUV in Verbindung mit Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union).

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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