Kein Anspruch auf Aufhebung der Nebenbestimmung „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ bei Verweigerung der Abgabe einer sog. „Freiwilligkeitserklärung“.
Kein Anspruch auf Aufhebung der Nebenbestimmung „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ bei Verweigerung der Abgabe einer sog. „Freiwilligkeitserklärung“. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einem den Beteiligten heute zugestelltem Urteil vom 26. August 2026 entschieden. Der Kläger, ein somalischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen den seiner Duldung beigefügten Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“. Er reiste […]
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