Instagram-Beitrag über vom Dackel gefressenen Mäuseköder im Gastraum eines Restaurants zulässig.
Der Antragsteller wendet sich gegen Äußerungen der Antragsgegnerin über einen Besuch in seinem Lokal, bei dem der Dackel der Antragsgegnerin Gift aus einer Mäuse-Köderbox fraß. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte die Einschätzung des Landgerichts, dass es sich um zulässige – teilweise überzeichnete und emotionalisierte – Meinungsäußerungen handele. Der Antragsteller betreibt ein Restaurant im […]
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