Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes NRW darf nicht mehr nachrichtendienstlich eingesetzt werden.
Einer Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes NRW wurde zu Recht die Ermächtigung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit bzw. Verschlusssachen-Ermächtigung des Geheimhaltungsgrades „GEHEIM“ entzogen. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage der Mitarbeiterin des Innenministeriums NRW (IM NRW) gegen die Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten des IM NRW im Rahmen einer […]
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