Anonyme Bewertung: Portalbetreiber muss nach behaupteter Rechtsverletzung Betroffenem Unterlagen zugänglich machen.
Portalbetreiber müssen nach einem konkreten Hinweis offensichtlich rechtswidrige Inhalte – hier Unternehmensbewertung – löschen. Erlangt der Portalbetreiber nach einem solchen Hinweis von dem angehörten Bewerter Unterlagen, die der Rechtswidrigkeit entgegenstehen, sind diese – ggf. anonymisiert – dem Betroffenen zugänglich zu machen, da er andernfalls die behauptete Rechtsverletzung nicht konkret darlegen kann, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt […]
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