Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Hochschulkanzlerin erfolglos.
Die gegenwärtige Kanzlerin einer staatlichen Universität des Landes Berlin kann die Neubesetzung des auf Zeit vergebenen Amtes nicht im Wege des von ihr geführten Eilrechtsschutzverfahrens verhindern. Das folgt aus dem heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Der Akademische Senat der Universität plant im Februar 2026 einen Kanzler oder eine Kanzlerin zu wählen. Nach dem Berliner Hochschulrecht […]
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