Versammlungsmotto „From the river to the sea, you will get the hug you need“ hätte nicht verboten werden dürfen.
Das Verbot, das Motto „From the river to the sea, you will get the hug you need“ im Rahmen einer Kundgebung im Dezember 2023 zu verwenden, war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Veranstalterin meldete die Kundgebung unter Nennung des besagten Mottos bei der Polizei Berlin an. Sie und weitere Teilnehmende beabsichtigten, sich […]
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