Irin verliert EU-Freizügigkeit nicht.
Das Landesamt für Einwanderung (LEA) hatte einer irischen Staatsangehörigen wegen der Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit propalästinensischen Protesten ihr Freizügigkeitsrecht als EU-Bürgerin entzogen. Das war rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht Berlin heute entschieden. Die Klägerin lebt seit 2022 im Bundesgebiet. In den Jahren 2024 und 2025 führte die Staatsanwaltschaft Berlin mehrere Ermittlungsverfahren gegen die Klägerin. […]
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