Keine Zulassung zum Gymnasium nach Nichtbestehen des Probeunterrichts.
Eine Schülerin, die nach der Förderprognose den erforderlichen Notendurchschnitt verfehlt und den Probeunterricht zur Eignungsfeststellung nicht bestanden hat, hat keinen Anspruch auf vorläufige Anmeldung am Gymnasium. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin heute in einem Eilverfahren entschieden. Nach den verschärften Regeln für die Zulassung zum Gymnasium im Land Berlin können Erziehungsberechtigte ihre Kinder, die einen schlechteren […]
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