Versteigerung des Quartiers 206 in Berlin vorerst gescheitert.
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat es heute abgelehnt, der Meistbietenden den Zuschlag zum Erwerb des Quartiers 206 zu erteilen, weil das Meistgebot die Wertgrenze von 50 % des Verkehrswertes unterschreitet. Nach Ansicht des Amtsgerichts gilt die Wertgrenze noch immer, weil es im ersten Versteigerungstermin einen rechtsmissbräuchlichen Versuch zur Beseitigung der Wertgrenze gegeben hat. Verfahren: Mit Beschluss […]
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