„Flüchtlingseigenschaft für Syrer rechtmäßig widerrufen“.
Der Widerruf der Flüchtlingseigenschaft für einen inzwischen erwachsenen Syrer, der im Jahr 2014 noch minderjährig nach Deutschland eingereist ist, ist rechtmäßig. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen mit heute verkündetem Urteil entschieden. Dem Kläger wurde 2015 im schriftlichen Verfahren die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, weil ihm in Syrien politische Verfolgung drohte. Ende 2025 leitete das […]
Weiterlesen →







