Verwaltungsgericht München lehnt versammlungsrechtliche Eilanträge von „Querdenken089“ ab.
Mit soeben bekanntgegebenen Beschlüssen hat das Verwaltungsgericht München bestätigt, dass zwei Versammlungen, die von der Initiative „Querdenken089“ angemeldet wurden, nur in dem von der Landeshauptstadt München festgelegten Umfang stattfinden dürfen (M 13 E 20.4261 und M 13 E 20.4258). Damit hat das Gericht die Eilanträge der Veranstalter abgelehnt. Diese wollten in zwei Eilverfahren den ursprünglich […]
Weiterlesen →